Wie wird die Auszahlungssumme für eine finanzierte Immobilie nach der Scheidung ermittelt?

2 Antworten

(Zeitwert der Immobilie (ermitteln Immobiliensachverständige) - aktuelle Restbelastungen (laufende Kredite, Kreditrestschuld)) / 2

Wenn dieser Betrag durch den, der das Haus behält / behalten will, nicht aufgebracht werden kann, dann bleibt oftmals nur eine Zwangsversteigerung. Der Erlös daraus wird auch einfach durch 2 geteilt.

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Du kannst den ursprünglichen Kaufpreis nehmen, die Restschuld aus den Krediten abziehen (teilt Dir die kreditgebende Bank auf Anfrage mit), den Rest durch zwei teilen.

  • Du kannst ein Wertgutachten (z.B. von einer Bank, kostet was) erstellen lassen. Von diesem Preis die Restschuld abziehen, den Überschuß durch zwei teilen.

  • Du kannst einen Käufer suchen und den Preis als Grundlage nehmen. Weiter wie bei den anderen Vorschlägen. Ärgert aber den Käufer, der dann nicht den Zuschlag bekommt.

  • Du kannst weiterhin Miteigentümerin bleiben. Dein Noch- oder Ex-Mann muß dann für Deine Hälfte an Dich einen Mietwert nach ortsüblicher Vergleichsmiete zahlen. (Unter Umständen eine nette Option, wenn Du die Auszahlungssummer nicht unbedingt brauchst und die Immobilienpreise in der Zwischenzeit vielleicht gesunken sind.)

DH!