Erbfolge für Stiefkinder

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Das sollte Deine Mutter zu Lebzeiten festlegen. Wenn alles an Deinen Stiefvaer geht, wirst Du wohl mit seinen Kindern teilen müssen. Deine Mutter kann aber zu gleichen Teilen an die eigenen Kinder vererben. Wenn das 10 Jahre länger als vor ihrem Tod geschieht, ist es auch nicht anfechtbar

kolibri233 
Fragesteller
 26.08.2009, 21:33

Vielen Dank! :)

Guppy194  26.08.2009, 22:16
@kolibri233

nun turalo hat das sicher gut gemeint, jedoch ging die Antwort total daneben; mit den leiblichen Kinder des Stiefvaters müsst ihr nichts teilen (was denn auch); natürlich kann Eure Mutter auch an Euch beide vererben; das ist auch nicht mehr anfechtbar, wenn die Mutter am Tage ihres Todes ein Testament macht; im Erbrecht gibt es keine Frist von 1o Jahren zur Vererbung; wenn Euch die Mutter allerdings etwas schenkt, dann müßt ihr Euch diesen Wert anrechnen lassen, wenn die Mutter innerhalb von 10 jahren nach Schenkung stirbt, das wird turalo gemeint haben.

turalo  27.08.2009, 06:22
@Guppy194

so ist das, das hatte ich gemeint. Aber wenn der Stiefvater was erbt, sind seine Kinder sicherlich auch erbberechtigt, egal, wer vererbt.

Ich bin auch der Meinung, deine Mutter sollte ein Testament aufsetzen!!!

Es gibt 2 Möglichkeiten fürs Testament:

Schlusserbeneinsetzung ist gewollt, wenn beide Ehegatten ersichtlich das beiderseitige Vermögen als Einheit angesehen haben. Nacherbeneinsetzung liegt in der Regel vor, wenn das Auseinanderfallen des Vermögens in seine ursprünglichen Bestandteile gewollt war.

Das gesetzliche Erbrecht der Stiefkinder erstreckt sich nur auf ihre leiblichen Eltern. Umgekehrt erben auch die Stiefeltern nicht von ihren Stiefkindern.

Ihr habt auf jedenfall Anrecht auf den Pflichtteil.

Ich bin auch der Meinung, der Vater erbt die Hälfte und ihr je ein Viertel!!!

Ist der Vater Alleinerbe; sind seine Kinder bei seinem Ableben erbberechtigt.

kolibri233 
Fragesteller
 30.08.2009, 07:22

Macht Sinn, danke für deine Hilfe!

Wenn deine Mutter stirbt müssen du und dein Bruder das Pflichtteil bekommen. Du darfst dir das ausbezahlen lassen. Ich glaube 50 % für dich und deinen Bruder. Bin aber nicht ganz sicher

kolibri233 
Fragesteller
 26.08.2009, 21:32

Vielen Dank :)

Wenn Deine Mutter vorverstirbt und es ist kein Testament vorhanden, dann tritt gesetzliche Erbfolge ein. Der Ehemann erbt ein Viertel und bekommt bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich; die Kinder bekommen die restliche Hälfte zu gleichen Teilen (natürlich nur die leiblichen Kinder der Mutter); ihr bekommt also beide je 1/4; der Vater 2/4; sollte Eure Mutter testiert haben und den Vater als Alleinerben eingesetzt haben, dann steht euch der Pflichtteil zu; dieser ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles; bei Euch also 1/4 (für jedes Kind 1/8)

Guppy194  26.08.2009, 22:19

Ergänzung: die Stiefkinder der Mutter bekommen nichts.

kolibri233 
Fragesteller
 30.08.2009, 07:21
@Guppy194

Danke guppy!