Hauskauf von mir alleine vor der Ehe, Finanzierungstilgung während der Ehe von mir

2 Antworten

Da Du das Haus vor der Ehe gekauft hast, fällt es m. E. nicht in den Zugewinn - es ist ja keine "gemeinsame Anschaffung" gewesen. Demnach hat Dein zukünftiger Ex-Mann keinerlei Ansprüche. (Er hätte ja z. B. auch keine Ansprüche auf irgendwelchen teuren Schmuck oder antike Möbel oder sonst was, was Du "mit in die Ehe gebracht" hast.) - Anders wäre die Lage allerdings, wenn Ihr während der Ehe eine "gemeinsame Kasse" hattet und aus dieser die Tilgungen bezahlt worden wären, dann könnte er evtl. einen Teilanspruch geltend machen.

Du hast z.B. ein Haus vor der Ehe für 100000€ gekauft. Somit gehört das Haus unangefochten dir allein. Betrug das Eigenkapital z.B. 20000€, dann waren 80000€ zu kreditieren. Bis zur Ehe hast Du z.B. weitere 30000€ abbezahlt. Somit hast Du vor der Ehe 50000€ investiert. Wenn jetzt die restlichen 50000€ bei Trennung z.B. abbezahlt sind hat Dein Mann einen Anspruch von 50% von den 50000€. Denn Du behältst ja das Haus und er hat durch das Familieneinkommen indirekt mit abgezahlt. Gruß Peter