Darf ich mit dem A1 Führerschein ein Trike farhren?

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A1_ Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW.

Alle Fahrzeuge über dieser Leistung dürfen nur noch mit einem Führerschein der Klasse A bedient werden.

Neu ist, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge „Trikes“) nicht mehr dem Pkw-Führerschein der Klasse B, sondern den Motorradklassen zugeordnet werden.

Auch eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern; beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen.

So berechtigt A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW.

Leistungsstärke Trikes benötigen die Klasse A.

Allerdings dürfen mit Motorradführerscheinen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.

Wer den Pkw-Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf auch weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger.

Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt .

79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg