Darf ich mich wehren, wenn ich in der Schule angegriffen werden?

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Natürlich, 32 StGB gilt ûberall und regelt die notwehr. Wenn die schule trotzdem was mach kann man widerspruch einlegen und vor gericht kommt das nicht durch.

Also erschlagen solltest du nicht, aber ein normaler Tritt in die Eier sollte unter Notwehr fallen -> Alles im Rahmen halten (vielleicht mal über Schulwechsel nachdenken?)

ja, darfst dich wheren , nur im notfall und nur , wenn es nachweisbar ist(im fall derer , die dessen aus der schule fliegen) oder wenn du blutest - dann ist es eine straftat und kann rechtlich belangt werden -.

Aronphoenix  16.07.2010, 11:46

Es ist imme reine Straftat jemanden zu verletzen, ob er jetzt blutet oder nicht.

Wennn du angegriffen wirst, solltest du dich wehren. Nur wenn derjenige der dich ursprünglich angegriffen hatte aufhört dich zu schlagen, darft du nicht die Situation wenden und ihn angreifen. das eine ist Notwehr, das andere ist Überschreitung der Notwehr, also wenn dein "Gegner" zur ruhe gekommen ist, ihn melden.

solange du in Notwehr handels, ist es richtig...Notwehr heißt: wenn er dich berührt, darfste zurücktatschen, aber ihm nciht den Finger brechen...falls er dir aber blaue Flecke schlägt, darfst du ihm (meines Wissens) sogar die Hand brechen...wenn er mit einer Waffe kommt (Messer oder so) darfst du ihm diese abnehmen, oder ihn K.O. schlagen...(aber wirklich nur vorübergehend, nciht ins Koma prügeln...)