Darf ich meinen bruder anzeigen?

8 Antworten

Es macht keinen großen Unterschied ob Du ein Familienmitglied oder eine andere Person anzeigst. Es ist also grds. möglich, dass Du Anzeige gegen Deinen Bruder erstattest.

Eine Drohung ist aber nicht zwangsläufig eine Straftat. Gem. §241 StGB (Bedrohung) muss mit einem Verbrechen gedroht werden (gem. §12 StGB eine Straftat, die mit mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird). Wird also nicht mit einem Verbrechen, sondern nur mit einem Vergehen gedroht (z.B. Körperverletzung) ist dies keine Straftat gem. §241 StGB

Was willst du denn mit der Anzeige bezwecken?

Wie hier schon erwähnt wurde, ist die Androhung körperlicher Gewalt keine Bedrohung, bestenfalls eine Nötigung.

Gehen wir mal davon aus, es wäre eine Nötigung. Du gehst zur Polizei, deine Zeugenaussage wird aufgenommen, dein Bruder wird über das Strafverfahren in Kenntnis gesetzt. In 95 % aller Fälle wird dein Bruder - aus welchem Grund auch immer - eine Gegenanzeige erstatten. Man kann das durchaus weiterstricken, bis jeder von euch beiden am Ende zehn Anzeigen gegen den Anderen erstattet hat.

Der ganze Pack Strafanzeigen landet schließlich auf dem Tisch eines Staatsanwalts. Der sieht, dass es sich um eine Familienangelegenheit handelt, bei der Aussage gegen Aussage steht... die Chancen stehen also gut, dass das / die Verfahren eingestellt werden.

Dir ist hinterher nicht geholfen... Und das Verhältnis zwischen euch beiden wird definitiv nicht besser werden.

Regelt das wie Erwachsene und redet miteinander. Wenn das nicht funktioniert, geht euch doch einfach aus dem Weg.

Natürlich darfst und kannst du das. Hast du Zeugen dafür, sonst wird es Aussage gegen Aussage stehen und vermutlich nicht viel passieren. Macht dann bestimmt die familiäre Situation nicht besser. Alles Gute.

Naja ich habe viele verletzungen von kämpfen davor mit ihn.

@Squary93

Gab es Zeugen, das er es war ???

Das kannst du - es wird allerdings, bis auf eine Aktennotiz, bei der Polizei nichts weiter passieren!

Und woher willst du das wissen? Noch nicht mal ein Kriminalhauptkomissar würde solch eine verallgemeinert Kommentar äußern.

Ja, das darfst du. Du musst dazu bei der Anzeigenerstattung einen Strafantrag stellen.