Darf ich mein Auto vor der Garage parken?

5 Antworten

Sie kanne sowohl verbieten als auch Miete für den "zusätzlichen" Stellplatz verlangen.

Und auch wenn deine Mutter raus- und reinkann: Könnte es auch die Feuerwehr?

Nun ist meine Frage, ob das rechtlich gesehen in Ordnung ist oder ob die Vermieterin mir das verbieten kann oder Miete dafür verlangen kann.

Selbstverständlich kann sie beides. Der Eigentümer darf mit seiner Sache nach freiem Ermessen verfahren, solange keine Gesetze oder Rechte Dritter entgegen stehen (§ 903 BGB). Das tut es in diesem Fall nicht. Deine Mutter hat die Garage gemietet und nicht den Platz davor.
Somit kann man dir verbieten den Wagen dort abzustellen oder eine zusätzliche Miete verlangen. Letzteres beinhaltet allerdings dann auch die Verpflichtung der Eigentümer, den Platz frei zu halten. Deshalb denke ich, wird man es dir wohl nicht erlauben.
Ein weiteres Kriterium ist die Erreichbarkeit der Liegenschaft für die Feuerwehr im Brandfall. Aber das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Ohne Begehung dann das keiner genau sagen. Aber grundsätzlich sind Garagenhöfe und Einfahrten zweckgebunden vermietet: Sie dürfen nur befahren werden zum zur Gagage zu gelangen und eben nicht beparkt. Du solltest also versuchen dich mit der Vermieterin frühzeitig zu einigen - und dich vor dem Gespräch schlau machen wieviel ein Stellpaltz in deiner Gegend zur Miete kostet.

Selbstverständlich kann und wird die Vermieterin (wahrscheinlich) Stellplatzmiete verlangen. Aber das sollte kein Problem sein. So eine Miete kostet ca. zwischen 15 und 30 € je Monat. Könnte aber auch teurer sein. Je nach Lage.

Deine Mutter hat die Garage gemietet und nicht den Platz vor der Garage!

Damit ist wohl alles gesagt.......