Parken vor eigener Garage (Eigentümer!) im Garagenhof verboten?

2 Antworten

Das ist eine nicht ganz eindeutig zu beantwortende Frage. Prinzipiell wäre das Parken vor der eigenen Garage in einer Gemeinschaftsanlage nur dann zulässig, wenn :

 - dieses nicht ausdrücklich von der Hausverwaltung / der Eigentümergemeinschaft ( schriftlich ) in den Nutzungsbedingungen der gemeinschaftlichen Garagenzufahrt untersagt wurde

 - dadurch für andere Nutzer keine unzumutbaren Beeinträchtigungen ihrer eigenen Eigentumsnutzung / Zufahrtmöglichkeiten dadurch entstehen und zudem weiterhin die verbleibenden Zugangswege bestimmte Mindestbreiten nicht unterschreiten.

 - die gemeinschaftliche Fläche der Garagenanlage nicht bereits laut Bauverordnungen in sich von der Sondernutzung ( Parken vor den Garagen ) ausgeschlossen wurde und zudem ggf. auch im Bauplan als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen wurde.

Würde keiner dieser Punkte die Möglichkeit des parkens eines Autos vor der eigenen Garage in dieser Gemeinschaftsanlage verneinen, so müsste die KFZ-Haftpflicht des Verursachers bei einem Parkrempler auch dementsprechend den Schaden am FZG des Geschädigten übernehmen.

Der Typ, der Dir da gesagt hat, dass seine Versicherung nicht zahlen muss, wenn er in Deine Karre reinfährt, ist ein dämlicher Träumer. Dass Deine Karre vielleicht an einem Platz steht, wo sie nicht stehen darf, bedeutet noch lange nicht, dass er sie beschädigen darf.

Stell Dir mal vor, Du willst in eine Einfahrt reinfahren, wo ein Auto davor steht und die Einfahrt ist so verstellt, dass Du nicht mehr reinfahren kannst, weil sie nicht mehr breit genug ist ... dann nimmst Du kräftig Anlauf und schrammst an dem Auto vorbei, was Dich behindert und dann zahlt die Versicherung von dem Falschparker den Schaden?

Richtig ist, dass Du in so einem Fall die Polizei rufst und die ruft dann einen Abschleppwagen, wenn das Fahrzeug wirklich an einen Platz steht, wo das verboten ist..