Mein Freund schläft 3 mal die Woche bei mir in einer Mietwohnung. Kann meine Vermieterin das verbieten?

12 Antworten

Kann sie nicht nein - Mietwohnungen sind dazu da dass darin gelebt werden kann wie man will. Besuche, Freunde, Lebensgefährte das alles kann dir niemand verbieten. Melden müsste man es nur wenn es zum Hauptwohnsitz dieser Person wird - was anhand der Tagesanzahl im Jahr festgestellt wird die er bei dir nächtigt. Das ist aber auch Sache des Melde- und Finanzamtes und nicht des Vermieters.
Der Vermieter kann dich auch nicht zwingen ihn in den Mietvertrag aufzunehmen da dieser bereits besteht und zwar mit dir allein.

albatros  29.07.2015, 00:10

Du hast wohl das deutsche Mietrecht  neu erfunden? Jedenfalls stimmt fast nix was du da schreibst.

Wenn das dauerhaft so ist, dann musst du das beim Vermieter angeben. Tust du das nicht, kann er es auch verbieten.

Severina59  28.07.2015, 12:26

Mit welcher Begründung soll er das verbieten?

Kandahar  28.07.2015, 12:28
@TheAdvice

So ist es. Ebenso kann er es verbieten, wenn die Wohnung von der Größe her nicht für zwei Personen ausgelegt ist.

Kitharea  28.07.2015, 12:32
@Kandahar

Nicht wenn er nicht dauerhaft bei ihr wohnt. Die Nebenkostenabrechnung muss ja sowieso so gemacht werden dass so etwas abgedeckt ist nach Zählern und so. Hat der Vermieter dies versäumt ist das sein Problem. Wär ja sonst ein riesiges Problem wenn man "OMG" Zwillinge bekommt in einer Mietwohnung. Werden die einem dann auch verboten ? (Ironie aus)

"Mieter dürfen ihren Lebensgefährten einziehen lassen, auch wenn der Vermieter etwas dagegen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 371/02).

Zwar müssen Mieter um Erlaubnis fragen, wenn sie mit jemandem, der nicht Familienangehöriger ist, die Wohnung teilen wollen. Doch der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse am Zuzug hat. Der Wunsch, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu gründen, reicht aus. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn der Zuzug unzumutbar ist, etwa weil Überbelegung droht.

"

albatros  29.07.2015, 00:05

Thema verfehlt! Es geht um Besuch und nicht Zuzug.

Ich denke das die Vermieterin und dein Freund das regeln...^^

Nein, kann sie nicht verbieten.