Darf ich Kuchen und Kaffee in meinem Privatgarten gegen Spende abgeben?

7 Antworten

Würde ich lieber die Finger von weg lassen. Da du deine Waren öffentlich anbietest, gelten auch die Vorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Das gilt auch dann, wenn du die Kuchen kostenlos oder gegen Spende verkaufst.

Durch das Schild "Kuchen und Kaffee" richtest du ja dein Angebot an jedermann und damit an die Öffentlichkeit. Die Möglichkeit, dass die Lebensmittelüberwachung einschreitet, ist daher hoch.

Da musst du genauer in die Gaststättenverordnungen und ähnliches deines Bundeslandes schauen, da gibt es nämlich Unterschiede. Nach meinem Kenntnisstand ist aber nicht die Einnahmeform relevant für den gewerblichen Betrieb sondern nur generell das Vorhalten bzw. Anbieten von Speisen und Getränken, insofern bin ich mir recht sicher, dass das Vorhaben so nicht funktionieren wird.

Das ist gar keine schlechte Idee. "Heute Kaffe und Kuchen" heißt ja auch weder das du das verkaufst noch sonst irgendwas verfängliches, sodass dir die deutsche Justiz nicht einmal was vorwerfen kann. Wenn du privat vermeindlich unendgeldlich backst, musst du keine Auflagen erfüllen, sodass es zumindest sicher scheint. Schreib vielleicht noch "Spende für neue Backutensilien" auf das Spendenglas, damit gibt es noch nicht einmal Bezug zu Geld und der Verpflegung. Möchte aber dazu sagen, dass ich keine Rechtsausbildung habe und dir natürlich keine Garantie geben kann, dass das rechtlich sicher ist.

Meiner Meinung nach nicht. Du verdienst letztendlich damit Geld, also musst du ein Gewerbe anmelden. Dann musst du aber auch Hygienestandarts einhalten und ob das eine Familienküche erfüllt ist fraglich.

Wenn Du ein Angebot öffentlich machst dann musst Du ein Gewerbe anmelden. (das verschenken von Kostproben ist gestattet, wobei ein normales Kuchenstück oder eine normale Tasse Kaffee, nicht mehr unter Proben fallen wird)