Stellplatz Waschmaschine

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Der Makler bot mir an, die Waschmaschine neben den anderen Maschinen, aufstellen zu dürfen, was ich auch in meinen Mietvertrag schriftlich festgehalten habe. Jetzt hat meine Vermieterin in einem Schreiben, was an alle Mieter adressiert war, dass sie die Absicht habe eine neue Waschmaschine zusätzlich aufzustellen und ich möchte bitte meine Maschine dort entfernen.

Es wurde schriftlich festgehalten, das Deine Waschmaschine in dem Waschraum stehen darf. Also ist es Bestandteil des Mietvertrages und daher kann der Vermieter diesen Vertrag auch nicht einseitig ändern.

Meine Frage, wie soll ich jetzt weiter vor gehen? Wie würdet ihr euch weiter verhalten?

Der Vermieterin mitteilen, das es vertraglich vereinbart ist, das Ihre Waschmaschine in der Waschküche stehen darf und das auch nicht möglich ist die Waschmaschine auf den Dachboden zu bringen, da der Treppenaufgang zu gering ist.

Schlagen Sie der Vermieterin vor sie möge eine schmalere Waschmaschine kaufen und diese dann auf den Dachboden aufstellen.

Hallo Nina, genau diesen Umstand, dass die Waschmaschine nicht durch das Treppengeländer passt, würde ich ihr mitteilen. Wenn sie allerdings darauf besteht, dass du die Maschine unten entfernen sollst, kannst du erst einmal nicht viel dagegen machen.

Wenn die Aufstellung der privaten Waschmaschine nebst deren Nutzung im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde kann dies nicht einseitig vom Vermieter aufgekündiigt werden.

Der Vertrag bindet beide Parteien und kann nur mit beiderseitigem Einverständnis abgeändert werden.