Darf ich im Kiosk meiner eltern mit 17 arbeiten?

2 Antworten

§ 113 BGB; Da Du die Kaufverträge ja nicht in eigenem Namen schließt, giltst Du für alle üblichen Rechtsgeschäfte als voll geschäftsfähig.

Du musst natürlich beim Verkauf auch die Altersgrenzen beachten.

okay das klingt sehr gut, ich bedanke mich :)

du darfst das generell. Du darfst das Zeugs nur nicht an U18 abgeben. wie alt du selbst bist, spielt keine Rolle.