Darf ich ihn Anzeigen, wenn er meine Bilder weiterschickt?

Hier ein Screenshot was ich ihm geschrieben hab - (Gesetz, Strafe)

12 Antworten

1: Gilt es wenn er sagt das ich selbst Schuld bin ? - Die Schuldfrage hat ein Richter zu klären, nicht er.

2: Wie lange habe ich Zeit ihn anzuzeigen (habe es vor paar Tagen herraus gefunden)? - Solange du willst, aber warte nicht allzu lang.

3: Was für eine Strafe würde er bekommen? - Auch das hat ein Richter zu entscheiden.

Und ja, natürlich darfst du ihn anzeigen.

1. Grundsätzlich ist es verboten, von sich Bilder als Minderjähriger zu machen. Du hast dabei selbst eine Straftat begangen und wirst da bestimmt nicht nur mit einem blauen Auge davonkommen.

2. Ja, du kannst ihn Anzeigen. Am besten aber möglichst schnell. (Weil sonst Beweismaterial vernichtet werden könnte.)

Ich würde ihn, wenn ich dich wäre, anzeigen. Solche Bilder schickt man nicht weiter. Dadurch schikaniert mann nur andere Menschen. Jedoch solltest du in betracht ziehen das ganz bestimmt diese Personen eine Strafe bekommen:

- Personen an die er es geschickt hat
- Du selbst
- Und er

Wie hart der Jugendrichter die Strafe ansetzt, ist von Situation von Situation anders.
Ebenfalls würde ich mich bei einem Schulpsychologen melden. Das klingt wahrscheinlich mehr als seltsam, kann dir aber sehr weiterhelfen.

Bei Fragen gerne einen Kommentar hinterlassen

MFG Näät

PS: Freue mich auch über jedes Danke <3

nwaler  13.06.2016, 17:37

Was gesagt sein sollte: Bei uns an der Schule Passierte das gleiche. Von der Polizei wurden insgesamt 23 Handys von der ganzen Klasse eingesammelt, um Beweismaterial sicherzustellen.

BEI EINEM SOLCHEN VERGEHEN IST NICHT EINFACH NUR "SCHWAMM DRÜBER". Das wird rechtlich verfolgt und auch mit einer bestimmten härte bestraft. 

Das alles soll dich jetzt aber nicht von einer Anzeige abschrecken! Eine Anzeige, wie ich finde, ist in diesem Fall unumgänglich!

Ifosil  13.06.2016, 17:37

Punkt 1 ist absolut falsch. Natürlich darfst du Bilder von dir selbst machen. Auch ist es nicht verboten Bilder von Minderjährigen zu machen. Sonst wären alle Eltern, die ihre Kinder nackt im Garten photographieren schon längt im Knast.

nwaler  13.06.2016, 17:40
@Ifosil

Es sind auch nicht "normale Bilder" gemeint. Das was ich meine sind Nacktbilder.

Hey,

meine unbefangene Ansicht dazu lautet:

Recht unzweifelhaft wird eine Strafbarkeit nach §§ 33 I, 22 S. 1 KUG vorliegen, weil es nicht vorstellbar ist, dass durch irgendwie geartete Auslegung die Weitergabe der Bilder an ihn eine Einwilligung zur Verbreitung ("selbst Schuld") gesehen werden kann. Die Strafe ist gering mit bis zu einem Jahr. Das tatsächliche Strafmaß hängt aber von mehr als nur der Sanktionsnorm ab, weshalb eine präzisere Einschätzung mangels Angaben nicht möglich ist.

Für weitere Delikte fehlen m.E. Angaben. Insb. Alter und eine Definition der Freizügigkeit. Ich gebe aber auch zu, dass ich für eine weitergehende Detailprüfung keine große Lust habe, da ich in dem Bereich alles überprüfen müsste. :)

Zivilrechtlich folgt recht unzweifelhaft ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 I, 1004 BGB analog i.V.m. §§ 22ff KUG als speziellere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i.V.m. 1 I GG), welches ein Rahmenrecht i.S.d. § 823 I BGB darstellt.

Die Angaben erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit.

Viele Grüße, JS


Ohne deine Zustimmung darf er die Fotos nicht verbreiten, auch wenn du es ihm vorher nicht untersagt hast.
Du kannst ihn Anzeigen, kannst du beweisen, dass er sie weiter geschickt hast?

1. Nein

2. Das kannst du noch in Jahren machen

3. Jenachdem im welchen Ausmaß er dies gemacht hat/Wie alt er ist.

Falls du keine 18 bist (wie im Text gesehen) kannst du Ihn nicht anzeigen, sondern nur deine Eltern. Aussagekräftige Beweise wären für dich vorteilhaft, wenn er die Bilder auf Sozialen Netzwerken (wie FB & Co.) Postet. Ich bin kein Anwalt aber hoffentlich konnte ich dir helfen.

L.g