Darf ich Handgreiflich werden wenn jemand einfach in meine Wohnung kommt?

8 Antworten

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Du sprichst hier von Notwehr. Notwehr ist eine Verteidigungshandlung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut sicher abzuwehren. Bricht jemand bei dir ein oder verschafft sich sonst widerrechtlich Zutritt zu deiner Wohnung, so liegt ein solcher Angriff vor. die Frage ist nun, was du zu Abwehr machen darfst. In Frage kommt da eigentlich jedes Mittel, solange es kein milderes gibt, das genau so effektiv zur Abwehr ist.

Du wirst ihn also wohl beispielsweise auffordern müssen die Wohung sofort zu verlassen, bevor du ihm eine zimmerst.

Da du einen konkreten Link wolltest: §32 StGB regelt strafrechtlich relevante Notwehr (http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html).

Nein, da gibt es nciht mal ein richtiges Gesetz dafür, wo genau das steht. Was Du meinst, läßt sich wahrscheinlich am Besten unter "Notwehr" zusammenfassen, da Du Dein Hausrecht verteidigst.

http://www.juraforum.de/lexikon/notwehr

Bei Notwehr gibt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, wenn Dein 70jähriger Nachbar unbewaffnet den Fuß in Deine Tür stellt und auch auf Deine Aufforderung nicht wieder geht, darfst Du ihn wegschubsen oder gegen das Schienbein treten. Ihm ins Gesicht zu schlagen oder mit einer Waffe zu drohen, wäre unverhältnismäßig und er dürfte Dich im Gegenzug sogar anzeigen.

Reservist  04.06.2012, 19:50

Bei Notwehr gibt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Ach, das ist interessant. Also eine Frau, die vergewaltigt wird, und sich nur durch eine tödliche Abwehrhandlung schützen kann, darf diese nicht ausüben, weil das Leben des Angreifers höherwertiger ist als die sexuelle Selbstbestimmung der Frau?

hankey  04.06.2012, 19:55
@Reservist

"Also eine Frau, die vergewaltigt wird, und sich nur durch eine tödliche Abwehrhandlung schützen kann, darf diese nicht ausüben, weil das Leben des Angreifers höherwertiger ist als die sexuelle Selbstbestimmung der Frau?"

Nein, im Fall einer Vergewaltigung dürfte man im Zuge der Notwehr straffrei ausgehen, wenn der Vergewaltiger daraufhin stirbt. Warum? Weil man in einer so extremen Situation davon ausgehen kann, dass der Täter einen nach der Tat auch töten könnte.

Reservist  04.06.2012, 19:58
@hankey

Unten sagst du noch, dass man einen Einbrecher nicht töten darf.

Einen Einbrecher, den ich in der Wohnung ertappe, ist durchaus auch in der Lage mich zu ermorden, um z.B. mich als Zeugen zu beseitigen.

Die große Mehrheit der Vergewaltigungen endet übrigens ohne abschließendes Tötungsdelikt.

Also was denn nun?

Einbrecher in der Wohnung, töten nicht erlaubt, Vergewaltiger schon töten?

Einigen wir uns darauf, dass Verhältnismäßigkeit nicht geprüft werden muss, das ist nämlich Nonsens. Im Gesetz steht nur erforderlich, das ist was anderes als verhältnismäßig.-

Dilithium  04.06.2012, 20:00
@Reservist

So ein Quatsch ...

Das ist falsch und spätestens wenn Du Polizisten oder den Gerichtsvollzieher angreifst, wirst Du das begreifen. Die nehmen Dich dann nämlich mit Deiner Zahnbürste mit. Es gehört ja nun wirklich nicht zu den normalen Dingen des Lebens, daß jemand ungebeten in Deine Wohnung kommt. Wenn doch, kannst Du ihn auffordern zu gehen oder ihn nötigenfalls zur Tür zu bringen. Eine Notwehrsituation ensteht erst, wenn Du angegriffen wirst.

Reservist  04.06.2012, 19:51

Eine Notwehrsituation ensteht erst, wenn Du angegriffen wirst.

Falsch.

Nicht nur Leib und Leben, sondern z.B. auch das Eigentum, die Ehre, der Besitz und das Hausrecht dürfen notfalls mit scharfen Mitteln verteidigt werden, wenn es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt.

http://www.juraforum.de/lexikon/notwehr

NicolasChamfort  05.06.2012, 08:26
@Reservist

Schon richtig, die besteht aber nicht allein im unberechtigten Betreten der Wohnung. Die Betonung liegt nämlich auf dem Wort Bagatelle.

Reiswaffel87  05.06.2012, 09:53
@NicolasChamfort

Klar besteht sie. Es handelt sich dabei um einen Angriff auf das Eigentum und Hausrecht.

Das hängt nun von der Art und Berechtigung des Eindringlings ab.

Hat sich der Vermieter angekündigt und möchte termingerecht sein Eigentum ansehen, verlangt dein Ehemann Zutritt in die Ehewohnung oder der mit dir gleichberechtigte Mieter Eilaß in ebenso seine Wohnung und du gehst mit körperlicher Gewalt dagegen vor, wäre das Körperverletzung. Der Einsatz von Waffen einschl. Pfefferspray die schwere Form davon.

Verweigerst du das einem Gerichtsvollzieher oder gar der Polizei, zusätzlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Soweit die Rechtslage zu deinem behaupteten "Recht auf Handgreiflichkeit" bei deiner Besitzverteitigung - doch eher arg eingeschränkt.

Alle Unberechtigten wären auch ohne körperliche Gewalt am betreten der Wohnung zu hindern (Sperrkette, Spion) oder dann mit Hilfe der Polizei an dem Betreten zu hindern bzw. der Wohnung zu verweisen - zwischen Selbstjustiz, Straftat und Notwehrrecht liegen eben doch Welten.

G imager761

Maschendraht89  05.06.2012, 00:24

wenn ein fremder in meiner Wohnung steht (Einbrecher) darf ich dem also nichts tun, sondern muss warten bis die Polizei nach einer weile kommt und ihn mitnimmt. Das kann es ja wohl nicht sein ;) Warum soll es automatisch zumutbar sein, auf die Polizei zu warten? Der Einbrecher könnte in der Zeit Dinge stehlen. Dieses risiko muss man nicht eingehen.

Auch Hausfriedensbruch ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, zu dessen sofortiger Beseitigung ich das erforderliche Mittel anwenden darf.

Nicht zu vergessen: Alleine wegen 127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)dürfte ich "handgreiflich werden", wenn auch nur ohne den Einbrecher zu verletzen.