Wie sind Gesetzbücher allgemein aufgebaut?

5 Antworten

Das Bundesministerium der Justiz hat da etwas, vielleicht hilft dir das weiter:

http://hdr.bmj.de/page_c.5.html

Ja, das ist gut! Danke

Gesetzbücher sind in verschiedene Themen gegliedert, und die Themen in weitere Bereiche. Die enthalten Paragraphen. Ausnahme ist das Grundgesetz mit Artikeln, da dieses eigentlich nicht ein Gesetzbuch, sondern unsere Verfassung ist.

Die Paragraphen unterteilen sich in Abschnitte, oft wird auf einen anderen Abschnitt oder Paragraphen verwiesen. Am Anfang eines Themenbereichs sind manchmal ein paar Paragraphen, die Begriffe erklären, die später verwendet werden (z.B. Vollmündigkeit).

Auch Verfassungen sind Gesetze, und außer dem Grundgesetz gibt es noch mindestens ein anderes Gesetz, das in Artikel und nicht in Paragrafen unterteilt ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/

@PatrickLassan

Verfassungen sind eigentlich eine andere Kategorie, da sie keine fest definierten Regeln, sondern Werte enthalten. Verfassungen sind vor allem bei der Gesetzgebung relevant, weniger für den normalen Bürger. Ein normales Gericht darf auch nicht aufgrund der Verfassung ein Urteil fällen, wenn dann muss der Fall vom Bundesverfassungsgericht übernommen werden.

Es gibt eine bestimmte Gliederung in "allgemein" und "besondere" Teil, bei den Themen und Bereich abhängig die einzelnen Normen sinnhaft aufgebaut werden.

Zum anderen dient das aber jedoch der Systematik einen logischen Faden zu ziehen, sodass das Gesetz wie ein Nachschlagwerk fungiert.

So beziehen sich viele Normen und Begriffe aus dem besonderen Teil auf den allgemeinen Teil.

In Jura geht es ja fast ausschließlich darum Begriffe und Normen zu definieren, auszulegen und vertretbar ins Konkrete anzuwenden.

Sehr komplexes Thema, zumal es auch keine Standardvorlage gibt.

Zuerst einmal sind Gesetzbücher idR einem bestimmten Thema gewidmet, z.B.

- Strafrecht: StGB

- Bürgerliches (ziviles) Recht: BGB

Andere Rechtsthemen sind so komplex, daß es dazu mehrere Gesetze gibt, z.B.

- Soziales: SGB I bis SGB XII

- Verkehr: StVG, StVO, StVZO, FEV, BKatV, ...

Teilweise überschneiden sich die Themenbereiche auch, so findest Du z.B. Straftaten im Verkehr nicht in den o.g. Büchern, sondern im StGB.

Zur Gliederung: Am Anfang findest Du oftmals einen Abschnitt mit rechtlichen Definitionen, z.B.

- StGB Allgemeiner Teil (enthält z.B. Geltungsbereich, Strafmündigkeit, Definition von Anstiftung / Beihilfe oder Notwehr, etc.)

-JuSchG Erster Abschnitt (Definition Kind / Jugendlicher / Personensorgeberechtigte / Erziehungsberechtigte etc.)

Auch hier ist wieder zu beachten, daß es teilweise Überschneidungen und sogar Widersprüche gibt, z.B. im JuSchg ist man bis 14 Kind, im JArbSchG bis 15.

Danach folgen meist die Rechtsnormen (d.h. die Definition was verboten oder erlaubnispflichtig ist). Bei größeren Büchern wieder thematisch sortiert, z.B.

- StGB Besonderer Teil: Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, ...

- WaffG Abschnitt 2: Voraussetzungen, Erlaubnisse, Besondere Erlaubnistatbestände, ...

Als nächstes folgt idR (falls vorhanden) die Benennung von Institutionen, die durch das Gesetz beauftragt / ermächtigt werden, z.B.

- JuSchG Abschnitt 4: BPjM 

- FEV III. Register: Fahrerlaubnis- und Fahreignungsregister

Anschließend folgt ein Abschnitt mit Strafvorschriften (falls keine explizite Strafandrohung den Rechtsnormen beigefügt ist, wie z.B. im StGB). Üblicherweise gegliedert in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, z.B. 

- JuSchG Abschnitt 6

- WaffG Abschnitt 4

Zum Schluß folgen ggfs. noch Abschnitte mit Ausnahmen, Übergangsregelungen, Hinweise auf Verwaltungsvorschriften etc.

Anlagen kommen wie üblich ganz zu Letzt. 

Also ich bin auch nicht sicher. Ich glaube ein Gesetzbuch ist so aufgebaut:

Zuerst Inhaltsverzeichnis. 

Dann die verschiedenen gesetze auf gelistet: 

Absatz 9B Sachbeschädigung paragraph  54.

Nach einer Sachbeschädigung.......(blablabla). Ende. So in etwa ist das glaube ich aufgebaut. Und ich bin auch keine juristin. 

Du vergisst das Sachverzeichnis am Ende und die Einführung, mindestens das BGB hat das. Abgesehen davon sind die Paragraphen nicht bloß aufgelistet, sondern in Bücher, Abschnitte, Titel, Untertitel und Kapitel unterteilt, damit man sich besser zurecht findet. Wie diese Unterteilungen heißen, kann aber variieren.