Darf ich gegen meinen Fahrschullehrer klagen wenn ich mich betrogen fühle?
Hallo com! Meine Freundin ist derzeit dabei, ihren Führerschein zu machen. Allerdings fühlt sie sich mehr oder weniger von ihrem Fahrschullehrer betrogen... Sie hat nun mittlerweile 32 Fahrstunden auf dem Konto und durfte noch nicht mal auf der Autobahn fahren. Sie langweilt sich regelrecht während der Fahrt weil sie nichts neues lernt bzw. in Ihren Augen alles Beherrscht. Ich hingegen, ohne anzugeben, war nach 22 Fahrstunden mit den Fahrstundenprogramm Fertig(andere Fahrschule). Deswegen hat mich das selbst sehr skeptisch gemacht. Nun kam mir der dumme Gedanke in den Kopf, möglicherweise gegen die Fahrschule zu klagen. Ich meine sind wir mal ehrlich, jede Fahrstunde kostet Geld und je mehr es werden desto teuer wird es für meine Freundin. Könnt ihr mir sagen ob sowas legitim wäre, die Fahrschule wegen "abzocke" zu verklagen? Danke im voraus!
4 Antworten
Rechtlich ist das ein schwieriger Weg. Sinnvoller ist, die Fahrschule vor ein Ultimatum zu stellen: Entweder, jetzt wird mit wenigen Stunden die Ausbildung beendet oder ich kündige und mache bei einer anderen Fahrschule zuende.
Man fängt keinesfalls bei Null an. Vielmehr kann die neue Fahrschule dann in 6 Stunden zur Prüfung führen. Man kann da gegenüber allen mit offenen Karten spielen und natürlich bei der neuen Fahrschule einen Kostenplan verlangen, was für die Restausbildung noch anfällt. Fahrschulwechsel kommt häufig vor.
Hat deine Freundin den Fahrschullehrer denn mal gefragt, warum er sie weiter fahren lässt? Ansonsten kann sie natürlich auch die Fahrschule wechseln.
die können sie ja nicht dazu zwingen
warum macht sie das mit?
Ob man das nun als Betrug sehen kann bezweifle ich.
Ob Du das überhaupt beurteilen kannst, ebenfalls.
Ob deine Bekannte zu dusselig zum Auto fahren ist, kann ich so nicht beurteilen.
Fakt ist aber, das Du nichts machen kannst. Die Klage muss deine Bekannte schon selber. machen.
nur wenn sie die Fahrschule wechseln würde müsste sie doch trotzdem den Betrag an die derzeitige Fahrschule überweisen und würde quasi bei 0 anfangen bei der neuen Fahrschule oder??