Fußgänger "angefahren". was kommt auf mich zu?

6 Antworten

Ich denke mal, dass da nichts weiter passieren wird. Solltest du dir Sorgen machen, kannst du zur Polizei gehen und die Situation schildern. Machen kann die Polizei aber ohne Aussage des Fußgängers und ohne dessen Personalien gar nichts (außer Vermerk schreiben). Nachdem auch nichts passiert ist, denke ich mal, dass der Fußgänger nicht zur Polizei gehen wird...

Du hast dich in diesem Fall (mal abgesehen davon, dass du einen Fußgänger fast angefahren hast) richtig verhalten.

Du bist stehen geblieben und hast dich um den Anderen gekümmert.

Wenn du jetzt zur Polizei gehst, machst du ja eine Selbstanzeige - weil eben eine gefährliche Situation entstanden ist - und deshalb vermute ich mal, dass du dadurch ein Bußgeld bekommst.

Als Fahrzeugführer bist du ja verpflichtet, beim Abbiegen Personen die über die Straße gehen, durchzulassen. Die haben Vorrang!

Schau mal hier auf die Grafik:

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e3/Abbiegen_bevorrechtigt_Fu%C3%9Fg%C3%A4nger.svg/1280px-Abbiegen_bevorrechtigt_Fu%C3%9Fg%C3%A4nger.svg.png

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fverkehr#An_Kreuzungen_und_Einm%C3%BCndungen

Ich bezweifle ja, dass da irgendwas kommt

Du solltest / kannst Dich von Dir aus mit der Polizei in Verbindung setzen und das Geschehnis aus Deiner Sicht schildern. Man wird sich dann zumindest einen Vermerk machen.

Mach dir keine Sorge ,es steht dann Aussage gegen Aussage ohne Beweislage.

mfg