Anzeige wegen Fußgänger gefährdung im straßenverkehr - was kann ich machen?

6 Antworten

Hallo User2626,

die Frage ist, hast Du wirklich eine Strafanzeige nach folgender Rechtsgrundlage erhalten:


§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, 

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder 

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar. 

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Oder hast Du nur eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekommen?

Leider geht aus Deiner Schilderung auch nicht wirklich hervor, was wirklich passiert ist.

Im Falle, dass Du keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, sondern tatsächlich eine Strafanzeige nach der oben angeführten Rechtsgrundlage erhalten hast, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen.

Im Falle einer Verurteilung droht Dir nämlich neben der

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder der
  • Geldstrafe

noch zusätzlich:

  • der Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB,
  • eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, gem. § 69a StGB
  • 3 Punkte

Schöne Grüße
TheGrow

Habe gestern auch jemand gesehen, der sich im Dunklen auf die Straße gestellt hat und Fotos geknippst hat... er wurde fast überfahren ;) 

Schreib ne Anzeige gegen Unbekannt, viel Erfolg. 

Da kannst du nicht viel machen. Die StVO sieht vor, dass man Gefährdungen nach Kräften vermeiden muss, auch wenn andere sich regelwidrig verhalten.

Das nächste mal Regeln einhalten und Umsichtig fahren...

Dazu müsste man schon mehr wissen, zb WAS da überhaupt gewesen ist. Mit deiner Beschreibung kann man dir nix sagen