Darf ich freiwillig Doppelschichten schieben?

4 Antworten

Kann mich mein Chef deswegen Abmahnen oder gar kündigen

Ja, er kann Dich abmahnen. Kündigen kann er Dir, wenn er Dich schon einmal wegen der gleichen Sache abgemahnt und arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall angedroht hat.

Außerdem braucht der AG Dir die Zeit, die Du eigenmächtig gearbeitet hast, nicht bezahlen. Bezahlt werden müssen Arbeitsstunden die vereinbart, bzw. angewiesen werden.

Dein AG hat eine Fürsorgepflicht, außerdem begeht er eine Ordnungswidrigkeit, bzw. im Wiederholungsfall eine Straftat, wenn Du mehr als die zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Std./Tag arbeitest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Von dir aus darfst Du nicht einfach länger machen wenn das nicht vom Arbeitgeber erlaubt worden ist.

Arbeitszeitgesetze sind dann auch zu beachten, Du darfst nur bis zu 10 Stunden arbeiten.

Die maximale tägliche Arbeitszeit in " normalen " Jobs beträgt 10 Stunden.

Kommt darauf an was du damit überhaupt meinst. Einiges ist schon gesetzlich Verboten, anderes Betriebsintern. Eigenmächtige "Dienstplanänderungen" können natürlich zu Abmahnungen führen.

Naja ich würde der Frühschicht aushelfen und dann ab mittags in meiner Schicht arbeiten

@T777Christ

Das klingt als würde das schon allein mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt stehen.

Miese Briese und was kann ich tun?😅

@T777Christ

Besprich es mit deinen Vorgesetzten. Die sollten wissen ob dein Vorhaben zulässig ist.

Der fängt erst um 7:00Uhr an und ich würde gerne um 6:00Uhr anfangen

@T777Christ

Von sich aus darf man nicht einfach seine Arbeitszeiten ändern.

Ich habe Gleitzeit und muss mindestens von 8- 14 Uhr da sein. Ab 6 Uhr dreißig kann ich entscheiden wann ich anfange, vorher zählt meine Arbeitszeit gar nicht weil das so im System erfasst ist.

Eigenmächtiges Handeln kann eine Abmahnung geben; eine Kündigung erst nach Abmahnung und wiederholtem Verstoß.