Darf ich einen Abschleppdienst, das Ordnugsamt oder die Polizei rufen?

9 Antworten

Du hast unrechtmäßig auf seinem Parkplatz geparkt. Ist ja kein öffentliches Gelände, somit hat dein Auto da nichts verloren, egal ob der Zahnarzt offen hat oder nicht.

Das berechtigt ihn aber nicht, dich zuzuparken. Genau gesagt ist das sogar Nötigung.

Möchtest du die Nötigung zu Anzeige bringen, solltest du die Polizei anrufen.

Ich bin mir nicht sicher, aber da es wohl kein öffentlicher Grund ist, kannst du auch selbst einen Abschleppwagen bestellen.

So oder so. Die Kosten wirst du erstmal selbst tragen müssen.

Dokumentiere alles. Alles weitere klärt dann der Rechtsstreit (sovern ihr es soweit eskalieren lassen wollt).

Solltest du deinen Wagen heute nicht unbedingt brauchen, dann lass es halt so wie es ist und such dir für die Zukunft einen legalen Parkplatz.

Das ist Nötigung. Ordnungsamt oder Polizei. Eventuell bekommst auch du ne Anzeige von ihm

Rede mit ihm höflich...anders wird es nichts werden. Sag ihm das es ein versehen war und nie wieder vorkommt. Eventuell sieht er es ein.

Darf ich einen Abschleppdienst, das Ordnugsamt oder die Polizei rufen?

Natürlich darfst du die Polizei rufen. Kannst auch abschleppen lassen - musst du dann aber auch bezahlen.

Wie wäre es mit dem Mann zu reden und ihm zu versichern dass es sich um ein versehen handelt und du dich in Zukunft bessern wirst?

verreisterNutzer  21.12.2020, 10:45

Das ist auch meine Art. Dem bin ich auch nachgegangen. Er ist ein absoluter Kolleriker und wird mir gegenüber aggressiv ich lecke solchen Menschen nicht an ihrem a****

BeviBaby  21.12.2020, 10:48
@verreisterNutzer

Solltest du aber denn du hast hier Mist gebaut und ohne finanziellen Verlust kommst du da nicht raus.

Sprich ganz locker mit ihm, entschuldige dich, erklär deine Situation und gelobe Besserung. Es war ja wirklich nur ein Einzelfall.

Nebenbei... so wie du dich hier ausdrückst bezweifle ich dass du wirklich nett und demütig auf ihn zugegangen bist.