Abschleppdienst rufen auf privatem Parkplatz?

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Die erste Regel lautet, daß der private Stellplatz deutlich ausgeschildert sein sollte. Am sinnvollsten mit einem Kennzeichen oder sonstiger Beschilderung. Dazu ist es auch sehr wichtig, daß ein Hinweisschild "Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" - wie es in den Stempel- und Schildergeschäften gibt - angebracht ist. Wenn Sie einen Abschleppdienst rufen, wird dieser ohne Zahlungssicherheit von Ihnen als Auftraggeber selten den Auftrag durchführen, weil nur Sie als geschädigte Person ggf. gerichtlich gegen den STÖRER vorgehen können. Zahlt der abgeschleppte Fahrer oder Halter nicht freiwillig die Abschleppkosten, wird sich der Abschleppunternehmer kaum auf ein "Handgemenge" mit diesem "Gesellen" einlassen, auch wenn lt. BGH-Urteil ein rechtliches Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden könnte. Daraus folgt, wenn der abholende Falschparker nicht freiwillig die Abschlepprechnung von 150,- bis 300,- Euro zahlt, erhalten Sie als Auftraggeber zwangsläufig die Abschleppkostenrechnung. Die Abschleppdienste nehmen meistens ohne sofortige Anzahlung der Abschleppkosten den Auftrag gar nicht an. Zahlt der Störer dann freiwillig bei der Abholung, bzw. überweist die Abschleppkosten, so erhalten Sie üblicherweise die Anzahlung vom Abschleppdienst zurück. Wenn der Besitzstörer die Abschleppkosten nicht zahlt, können nur Sie als Geschädigter die Kosten beim Störer geltend machen. Bei gewerblichen Falschparkern ist die Rechtslage klarer, da die Besitzstörung dazu mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden ist. Manche Amtsrichter urteilen private Stellplatz-Besitzstörer immer noch wankelmütig und können die Kostenerstattung gar verneinen. Ich wünsche dann diesen Amtsrichtern von ganzen Herzen, daß Ihnen vor ihrer Einfahrt oder Garage ein Falschparker ähnliches antut. Ihre Schlüsselfrage "Ohne ihn bezahlen zu müssen" kann daher überwiegend verneint werden. Wenn aber der Besitzstörer mehrfach ihren Stellplatz belegt, so können Sie diesen auch wg. Wiederholungsgefahr vor Gericht mit Hilfe eines Rechtsanwaltes verklagen. Dies verursacht dem Wiederholungstäter zudem hohe Kosten und Risiken. Sie sollten daher bei ständigen Parkproblemen grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen und um Hilfe bitten. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V.

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bedanke mich

Darf ich den Abschleppdienst rufen (Ohne ihn bezahlen zu müssen), wenn eine Person ihr Auto auf meine Gelände parkt ???

Wenn du einen Abschleppdienst findest, der kostenlos arbeitet, dann darfst du das. Ansonsten darfst du die Rechnung bezahlen.

du kannst das auto abschleppen lassen, die kosten musst du zahlen. allerdings kannst du diese anschließend vom fahrzeughalter zurückfordern. polizei rufen bringt nichts, da es sichnicht um öffentlichen raum handelt.

Natürlich kannst Du einen Abschleppunternehmer rufen. Bedenke aber bitte, dass Du dann der Auftraggeber des Abschleppunternehmers bist (und nicht der Falschparker !). Also erhälst Du grundsätzlich auch die Rechnung vom Abschleppunternehmer. Anschließend kannst Du ja mal versuchen, dieses Geld vom Falschparker zurück zu bekommen ....

anfangs zahlst den du, aber wenn du im recht bist muss danach der schuldige zahlen