Privatverkauf Raten nicht gezahlt. Was tun?

9 Antworten

Wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages mit einer Frist die vollständige Zahlung oder Rückgabe der Kaufsache verlangen. Das wird wohl nicht erfolgen, weil er den Roller unerlaubter Weise ja schon weiter verkauft hat. Also bleiben dir zwei Möglichkeiten, ein gerichtliches Mahnverfahren oder gleich der Gang zum Anwalt.

Des weiteren wäre zu prüfen, in wie weit Strafverfahren wegen Unterschlagung und Betruges in Frage kommen. Dadurch bekommst Du aber weder deinen Roller noch dein Geld.

Und von Selbstjustiz würde ich die Finger lassen

Wie kann er deinen Roller verkaufen wenn es noch dein Eigentum ist? Ab zur Polizei / zum Anwalt.

Außerdem warum verkauft man PRIVAT ein Produkt auf Teilzahlung? Du bist doch kein Händler und auch keine Bank.

5 Wöchentlichen Raten

Wenn jemand das Geld nicht sofort parat hat, dann wird er es auch nicht aufgeteilt auf 5 Wochen haben.

Wie kann er deinen Roller verkaufen wenn es noch dein Eigentum ist?

Das geht. Und der Käufer wird sogar Eigentümer, wenn er gutgläubig war (§ 932 BGB).

@RobertLiebling

Was mir nicht klar ist: bei mir wird immer der Kaufvertrag verlangt bevor das Fahrzeug abgemeldet bzw. zugelassen wird.

@ReiskocherXL

Ein Kaufvertrag existiert doch und der Verkäufer kann einen weiteren Vertrag machen. Der Vertrag besagt doch nicht, dass das Fahrzeug bezahlt wurde.

@Bitterkraut

Also ich hinterlege jede Kleinigkeit im Vertrag - man muss sich absichern ^^

@ReiskocherXL

Du kannst nicht nachträglich etwas im Vertrag hintrlegen, das ist doch Quatsch.

Jemand kauf einen Roller und verkauft ihn weiter, dazu macht er einen Vertrag. Was willst du denn da "hinterlegen"? Die Kaufsumme? Klar, die steht drin, aber nicht, ob die Raten bezahlt wurden.

@Bitterkraut

Nicht nachträglich. Schon im vorhinein den Vertrag auf Teilzahlung auslegen und erst nach der vollständigen Bezahlung alle Fahrzeugpapiere übergeben.

Ich kenne mich mit Verträgen aus, arbeite tagtäglich damit.

Erstatte Anzeige wegen Betrug. Offenbar hatte der Käufer ja nie vor, zu zahlen, sondern zu verkaufen und ein Geschäft zu machen.

Der andere Weg wäre ein Mahnveefahren.

Einige schreiben Anzeige stellen wegen Betrug. Kannst du machen, wird aber nichts bringen, das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt und so bekommst du auch nicht dein Geld zurück.

Das geht nur über den zivilrechtlichen Weg, daher ist es besser gleich den zu gehen. Du kannst erstmal einen Mahnbescheid beantragen, widerspricht er den nicht, kannst du den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Widerspricht er, musst du klagen. Sofern die Beweislage klar ist, solltest du auch gewinnen.

Warum wird das Verfahren eingestellt?

Ein Strafverfahren bringt nie das Geld, es bringt die Strafe für den Täter, sonst nix.

wie hoch ist die "schadenssumme"? ev kannst du dann eine anzeige machen. aber; wenn der typ ohnehin schon verschuldet ist, hast du die kosten der anzeige und wirst nichts erhalten...

"ähnlicher" Fall ging mal so aus;

ein freund kaufte mal ein auto inkl. kaufvertrag. das auto war a) ein totalschaden, b) ein unfallauto (beides im vertrag nicht erwähnt resp. sogar ausgeschlossen) und c) gehörte es nicht mal dem verkäufer.

da aber der verkäufer das geld längst nicht mehr hatte, wurde led. das FZ eingezogen und der kollege ist nun gläubiger Nr. XY, welcher auf sein geld wartet.... :-/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
die kosten der anzeige

Die da wären?

@RobertLiebling

in der ch

verfahrenseröffnung sowie rechtsvorschlag bei betreibung; ab CHF 500 +-

@Domsch

Die genannten Kosten dürften auch in der Schweiz nur bei Zivilverfahren anfallen. Eine Anzeige ist aber eine strafrechtliche Angelegenheit. Die Ermittlungsbehörden arbeiten für den Anzeigenden kostenlos.

@Domsch

Aber doch nicht,wenn man eine Straftat meldet, auch nicht in der Schweiz, da bin ich ganz sicher.

@RobertLiebling

Die Ermittlungsbeörde arbeitet ja nicht für den Melder, sondern für alle.

@Domsch

Auch in der Schweiz muss sicherlich nicht das Opfer eine Straftat Gebühren für eine Anzeige bezahlen!!! Als ob z. B. das Opfer einer Kinderschändung zahlen muss, damit der Täter vor Gericht kommt...

Du scheinst Zivilrecht mit Strafrecht zu verwechseln.

Welche Kosten der Anzeige? Da gibt es keine Gebühren.

Gebühren fallen bei einem Mahnbescheid oder Klage ein, die man aber vom Schuldner zurückholen kann - sofern er überhaupt Vermögen hat.

wie hoch ist die "schadenssumme"? ev kannst du dann eine anzeige machen

Eine Anzeige wegen Betrug ist noch nie von der Schadensumme abhängig gewesen. Außerdem "macht" nicht der FS die Anzeige, sondern die Polizei als Pflichtübung, denn dieser Straftatbestand ist ein sogenanntes Offizialdelikt und werden von Amts wegen verfolgt.

Anzeigen kosten nichts. Das wär ja noch schöner, wenn man für das Melden einer Straftat auch noch bezahlen müßte.