Privatverkauf Raten nicht gezahlt. Was tun?
Hallo zusammen, ich habe einen Motorroller verkauft. Dabei einen Kaufvertrag aufgesetzt in dem hervorgeht das die Summe in 5 Wöchentlichen Raten gezahlt wird, desweiteren das der Roller zwar benutzt werden darf, aber bis zur vollständigen Abbezahlung mein Eigentum bleibt. Desweiteren das der Käufer jegliche Haftung für Schäden etc. übernimmt bis die Ware bezahlt wurden ist.
Ergebnis: Es kam nur eine Rate und den Roller hat er weiter verkauft.
Bevor ich nun Selbstjustiz ausübe, würde ich zunächst gerne den rechtlichen Weg gehen. Wie gehe ich am besten vor?
9 Antworten
Wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages mit einer Frist die vollständige Zahlung oder Rückgabe der Kaufsache verlangen. Das wird wohl nicht erfolgen, weil er den Roller unerlaubter Weise ja schon weiter verkauft hat. Also bleiben dir zwei Möglichkeiten, ein gerichtliches Mahnverfahren oder gleich der Gang zum Anwalt.
Des weiteren wäre zu prüfen, in wie weit Strafverfahren wegen Unterschlagung und Betruges in Frage kommen. Dadurch bekommst Du aber weder deinen Roller noch dein Geld.
Wie kann er deinen Roller verkaufen wenn es noch dein Eigentum ist? Ab zur Polizei / zum Anwalt.
Außerdem warum verkauft man PRIVAT ein Produkt auf Teilzahlung? Du bist doch kein Händler und auch keine Bank.
5 Wöchentlichen Raten
Wenn jemand das Geld nicht sofort parat hat, dann wird er es auch nicht aufgeteilt auf 5 Wochen haben.
Erstatte Anzeige wegen Betrug. Offenbar hatte der Käufer ja nie vor, zu zahlen, sondern zu verkaufen und ein Geschäft zu machen.
Der andere Weg wäre ein Mahnveefahren.
Einige schreiben Anzeige stellen wegen Betrug. Kannst du machen, wird aber nichts bringen, das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt und so bekommst du auch nicht dein Geld zurück.
Das geht nur über den zivilrechtlichen Weg, daher ist es besser gleich den zu gehen. Du kannst erstmal einen Mahnbescheid beantragen, widerspricht er den nicht, kannst du den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Widerspricht er, musst du klagen. Sofern die Beweislage klar ist, solltest du auch gewinnen.
wie hoch ist die "schadenssumme"? ev kannst du dann eine anzeige machen. aber; wenn der typ ohnehin schon verschuldet ist, hast du die kosten der anzeige und wirst nichts erhalten...
"ähnlicher" Fall ging mal so aus;
ein freund kaufte mal ein auto inkl. kaufvertrag. das auto war a) ein totalschaden, b) ein unfallauto (beides im vertrag nicht erwähnt resp. sogar ausgeschlossen) und c) gehörte es nicht mal dem verkäufer.
da aber der verkäufer das geld längst nicht mehr hatte, wurde led. das FZ eingezogen und der kollege ist nun gläubiger Nr. XY, welcher auf sein geld wartet.... :-/