Ebay Kleinanzeigen Privatverkauf: Formulierung ohne Gewähr und Garantie?

3 Antworten

Niemand muss Garantie oder eine Rücknahme einräumen, von daher ist es sinnlos etwas versuchen auszuschließen, was man nur freiwillig im Vertrag zusätzlich einräumen kann.

Ausschließen solltest Du allerdings soweit möglich die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

Dazu gibt´s ja nun genug Formulierungen im Netz zu finden. (Das weglassen der Gewährleistung kannst du aber nicht weglassen. Es sei denn, du verkaufst den Roller als defekt. Ansonsten ergibt sich das ganz alleine wegen der Regeln.)

"Ich mache als Privatverkäufer von der Möglichkeit Gebrauch, die Sachmängelhaftung auszuschließen."

Garantie oder Rücknahme musst Du nicht explizit ausschließen, da weder das Eine noch das Andere gesetzlich vorgeschrieben sind.