Darf ich ein No- Name Produkt weiterverarbeiten und verkaufen?

8 Antworten

Nein, ist es nicht. Wie Jorgfried bereits richtig geantwortet hat, erschöpfen sich die Rechte des Herstellers mit dem Erstverkauf innerhalb der Europäischen Union (sog. regionale Erschöpfung). D.h. der Hersteller der noname Komponenten hat kein Recht, Dir den Weiterverkauf dieser Komponenten einzeln oder als Teil eines neuen Produkts zu verbieten.

Einzige Ausnahme bilden hier Werke, die urheberrechtlich geschützt sind. Diese darf man idR ohne Zustimmung des Urhebers nicht verändern, verkaufen hingegen schon.

Pass einfach auf, dass das neue Produkt nicht durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster geschützt ist, denn da könnte es sonst Ärger geben.

Nadin76 
Fragesteller
 26.03.2013, 16:50

Wo bekomme ich heraus, ob mein neues Produkt nicht schon durch ein Patent oder Gebrauchsmuster (?) geschützt ist?

cymbeline  04.04.2013, 08:29
@Nadin76

Durch eine Verletzungsrecherche. Gehe dafür zu einem Patentanwalt, der kann Dir weiterhelfen. Kostet jedoch ein hübsches Sümmchen sowas...

Die meisten Herstellen freuen sich große Mengen zu verkaufen, frag einfach den Hersteller

No Name Produkte oder ja Produkte da stecken richtig große Firmen hinter aber wenn das Produkt verfälischt wird so das es mit dem eigentliche Produkt keine große ähnlichkeit hat geht das beispiel Müller die Paula mit den Flecken und Aldi

Wenn du ein Produkt gekauft aus, sind mit der Zahlung des Preises idR alle Ansprüche des Verkäufers erschöpft und du kannst mit dem Produkt machen was du willst. Ausnahmen es zB bei Software und bei Kunstwerken.

Wenn du spezielle Probleme befürchtest, dann schildere den konkreten Fall.

Nadin76 
Fragesteller
 24.03.2013, 19:48

Nun, da habe ich ja einige (gegensätzliche) Meinungen... Deshalb die Frage an Dich, hast du nur hobbymäßig oder auch beruflich mit dem Thema Recht zu tun?

Jorgfried  25.03.2013, 00:08
@Nadin76

Ich bin seit 10 Jahren selbständiger Händler. Recherchier mal nach Erschöpfungsgrundsatz.

Nadin76 
Fragesteller
 26.03.2013, 16:47
@Jorgfried

Erschöpfungsgrundsatz ist ein gutes Stichwort, werde ich gleich mal googeln...

Nur weil auf dem Produkt kein Name steht, kannst Du damit nicht machen was Du möchtest. Auch NoName Produkte sind urheberrechtlich geschützt und auch NoName Produkte können mit Lizenzgebühren versehen sein.

In welche Richtung geht denn Dein NoName Produkt und was möchtest DU damit machen?

Jorgfried  25.03.2013, 14:35

Wenn du ein Produkt gekauft hast, kannst du damit sehr wohl machen, was du willst.