Ab wann ist Handeln gewerblich?

4 Antworten

Müsste noch nicht gewerblich sein, da es an dem Merkmal der Dauerhaftigkeit fehlt.

Hallo,

Die "Beantragung eines Gewerbescheins" ist für den Handel mit Textilien nie erforderlich. Allenfalls müsste eine Gewerbeanzeige nach der Gewerbeordnung erfolgen.

Dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn ein Gewerbe vorliegt. Dies setzt eine Fortsetzungsabsicht voraus. Ein einmaliges Verkaufen ist hierfür nicht ausreichend.

Sie müssen daher keine Gewerbeanzeige machen.

Der Kauf eines einzelnen Artikels mit der Absicht ihn teurer zu verkaufen und die Umsetzung dieser Absicht erfüllen bereits die Bedingungen des gewerblichen Handelns.
Ob das nachweisbar ist, ist eine andere Frage.

Geochelone  11.05.2020, 20:02

Falsch, weil es keine Wiederholungsabsicht (Dauerhaftigkeit) gibt.

AnglerAut  11.05.2020, 20:24
@Geochelone

Das Recht kennt drei verschiedene Begriffe der Gewerblichkeit. Nur der strafrechtliche Begriff (z.B. Gewerblicher Betrug) verlangt dabei die Wiederholungsabsicht. Daher ist meine Antwort absolut korrekt.

Geochelone  11.05.2020, 21:20
@AnglerAut

Nein. Die Frage war, ob eine Gewerbeanzeige erforderlich ist. Also ist sie nach Gewerberecht zu beurteilen. Und da ist auch eine Dauerhaftigkeit erforderlich (Rechtsprechung zu § 6 GewO).

ist kein Gewerbe, da hier die Vorausetzung "auf Dauer" fehlt.