Darf Polizei Paket öffnen?(Allgemeine Personenkontrolle)

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Soweit ich informiert bin, darf das lediglich der Zoll in Anwesenheit eines Postmitarbeiters. Und auch nur wenn der Verdacht einer Straftat besteht, Drogen Waffen, Diebesgut oder Ähnliches.

MfG Capone87er

Das Briefgeheimnis (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Grundrecht aus Artikel 10 GG) schützt in erster Linie die übermittelte Information (geschriebenes bzw. gesprochenes Wort) aber auch dieses Grundrecht kann gem. Absatz 2 des Art. 10 eingeschränkt werden.

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob ein Paket als gewöhnliche mitgeführte Sache gilt, so wie ein Rucksack oder eine Handtasche und somit unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Kontrolle selbstverständlich auch "durchsucht" (und zu diesem Zweck geöffnet) werden dürfte oder ob es unter den besonderen Schutz des Art. 10 GG fällt .. dann würde es die Polizei nicht vor Ort öffnen, sondern beschlagnahmen und ein Richter müsste das Paket öffnen (mit der Konsequenz für den Eigentümer, dass das Paket ziemlich lange weg ist).

Es funktioniert auf jeden Fall nicht, einfach irgendwelche verbotenen Gegenstände (z.B. Drogen) in ein Paket zu stecken mit der Hoffnung, die Polizei guckt dann während einer Kontrolle nicht rein .... das wäre ein bisschen zu einfach.

Wenn verdacht dafür besteht das da etwas illegales oder etwas drin ist was ihnen hilft einen fall zu lösen ja. Wenn du allerdings sagst das du nicht willst das sie das öffnen, brauchen sie einen gerichtsbeschluss (den kriegen sie allerdings).

die dürfen deinen Ausweis sehen , sonst nichts. Es sei denn es besteht ausreichender Verdacht, anber dann ists ja keine allgemeine Personenkontrolle mehr

Jaein.. Wenn du JA sagst, dann darf es geöffnet werden.. Wenn du NEIN sagst, wird meist ein richterlicher Beschluss geholt.. Dann darf das Paket geöffnet werden..

Also wenn dich die netten Herren der Polizei fragen, ob Sie das Paket öffnen dürfen, dann lass Sie reingucken... Die sitzen eh am längeren Hebel und dürfen am Ende eh reinschauen.