Darf ich ein Baustellenzaunnetz an meinem Balkon, als ein katzennetz aufspannen, wenn ich dabei die Bausubstanz nicht beschädige?
Hallo und guten Tag an jedem der das folgende hier lesen wird:
Ich wohne in der jetzigen Wohnung schon seit 3 Jahren und seit dem ich in dieser Wohnung lebe hatte ich damals ein grünes sehr engmaschiges Netz am Balkon aufgespannt, damit zum einen die Katze nicht vom Balkon springt und zum anderen, weil es optional mir eine gewisse Intimität und Privatsphäre vermittelt (ich wohne im Erdgeschoss).
Nun ist nach drei Jahren das "Problem" aufgetaucht, dass es vom Eigentümer (und daher ebenfalls der von Verwaltung) nicht erwünscht sei und nicht genehmigt wurde und soll es bis zum 15ten September, also morgen, entfernen.
Meine Frage ist nun, ob ich dazu zwingend verpflichtet bin, dieses netz bis morgen entfernen zu müssen oder ob ich ausweichsmöglichkeiten habe, das Netz hängen lassen zu können, denn in der Erklärung der Aufforderung steht nur drin:
Entfernen weil es ein vollsichtschutz darstellen würde und dadurch das Ansehen des Hauses negativ beeinträchtigt werden würde.
Beides halte ich für ziemlich schwachsinnig, weil zum einen der Balkon sich in Richtung Garagenhof befindet, als auch die Bausubstanz nicht beschädigt wurde und zu dem das Netz kein vollsichtschutz sein kann, weil jeder vom Balkon aus alles durch das Netz nach draußen hin erkennen kann und ich noch nicht verstehe, wieso das ein Problem darstellen soll, wenn man außen nicht auf den Balkon reinglotzen kann, bis auf bei Dunkelheit (wenn das Licht in der Wohnung leuchtet, kann man vom Hof aus quasi in die Wohnung schauen.
Wenn mir aufgrund der derzeitigen Rechtslage keine andere Wahl bleibt, als es entfernen zu müssen, dann werde ich das wohl oder übel natürlich entfernen, jedoch möchte ich mich nicht bedingungslos ohne den Versuch mit begründeten Argumenten, das Netz hängen lassen zu können, mich dieser Aufforderung zu unterwerfen.
Was folglich heißen soll:
Gilt das Netz immer noch als ein "Vollsichtschutz", wenn ich eben dieses, um die Hälfte absenke? Also, ob es dann immer noch als vollsichtschutz gilt, wenn anstelle von ein Meter Höhe auf ein halben Meter Höhe reduziere? Oder wird es daran nichts ändern?
Oder gibt es alternative Möglichkeiten von rechtswegen her, dass Netz hängen lassen zu können, zum Beispiel, weil bei mir auch schon über den Zugang vom Balkon aus her, in meiner Wohnung eingebrochen worden ist?
Ich habe hier noch einen link mit dem Foto von der durchsichtigkeit des Netzes hinzugefügt:
(In dem Foto empfinde ich das Netz nicht als vollsichtschutz; liege ich damit richtig?)
Vielen lieben Dank im voraus für etwaige Tipps, Hilfe und Antworten
In diesem Sinne
Alles Gute wünsche ich jedem Leser dieser Zeilen ;) :)
Ciao
3 Antworten
Wenn ich mir dein Foto anschau, so sehe ich tatsächlich einen Sichtschutz, kein Netz. In dieser Ausführung muss ich dem Vermieter Recht geben. Du findest im Internet garantiert geeigneteres Material welches keine große optische Beeinträchtigung bewirkt.
Bis du das beschafft hast, komme der Aufforderung fristgerecht nach, bevor du eine Abmahnung bekommst.
Hallo,
da hast du eigentlich ganz gute Karten, denn es gibt bereits Gerichtsurteile, dass Vermieter das gar nicht verbieten können.
z.B.
https://www.berliner-zeitung.de/news/urteil-mieter-duerfen-katzennetz-an-balkon-anbringen-li.119206
Davon gibt es sicher noch mehr, ausdrucken und mit dem Vermieter sprechen .... damit sich eine einvernehmliche Lösung findet.
Dein Vermieter hat das Recht so eine Änderung bis zu einem gewissen Datum zu verlangen. Ihm gehört das Haus ja schließlich. Ich bin mir aber sicher, dass sich eine Lösung finden lässt, wenn du mit ihm sprichst.
Der Mieter ist allerdings der Besitzer der Wohnung und der Balkon gehört dazu. Ein generelles Verbot ist nach derzeitiger Rechtslage (Rechtsprechung) nicht durchsetzbar.