Darf ich ein Baustellenzaunnetz an meinem Balkon, als ein katzennetz aufspannen, wenn ich dabei die Bausubstanz nicht beschädige?

3 Antworten

Wenn ich mir dein Foto anschau, so sehe ich tatsächlich einen Sichtschutz, kein Netz. In dieser Ausführung muss ich dem Vermieter Recht geben. Du findest im Internet garantiert geeigneteres Material welches keine große optische Beeinträchtigung bewirkt.

Bis du das beschafft hast, komme der Aufforderung fristgerecht nach, bevor du eine Abmahnung bekommst.

Dein Vermieter hat das Recht so eine Änderung bis zu einem gewissen Datum zu verlangen. Ihm gehört das Haus ja schließlich. Ich bin mir aber sicher, dass sich eine Lösung finden lässt, wenn du mit ihm sprichst.

albatros  14.09.2021, 15:04

Der Mieter ist allerdings der Besitzer der Wohnung und der Balkon gehört dazu. Ein generelles Verbot ist nach derzeitiger Rechtslage (Rechtsprechung) nicht durchsetzbar.