Mietminderung wegen Wespennest auf dem Balkon?

8 Antworten

Naja, zur möglichen Entfernung würde ich mich da nicht an den Mieter wenden. Je nach Wohnort kümmert sich da ein Schädlingsbekämpfer drum, der dann auch die entsprechenden Vorschriften kennt. Der muss dann aber auch bezahlt werden, müßte er aber auch wenn das der Mieter organisiert - ob nun direkt oder in der Jahresabrechnung der Nebenkosten.

siehe auch hier:

https://www.mietminderung.org/mietminderung-bienennest-wespennest-hornissennest/

Sie soll sich Mückengitter an die Fenster machen.

Es ist ihr Problem und nicht deins

Wenn das Wespennest den Gebrauch der Mietsache tatsächlich übermäßig beeinträchtigt und der Vermieter mit Fristsetzung nicht auf eine Mängelanzeige reagiert, dann ist hier eine Mietminderung sicherlich angemessen.

Also: Mängelanzeige mit angemesser Frist an den Vermieter, falls nichts passiert Miete mindern (oder vorerst unter Vorbehalt zahlen).

Sind es Wespen? Wenn ja, Feuerwehr anrufen. Die Kosten dürftest du selbst tragen.

Das greift aber nur, wenn es ein tatsächlichen Grund gibt die Wespen zu entfernen. Ansonsten lässt man sie da wo sie sind.

Mietminderung kannst du nicht verlangen.

https://www.t-online.de/leben/familie/id_69641042/wespennest-entfernen-was-es-kostet-und-wann-es-erlaubt-ist.html

Wenn der Gebrauch der Mietsache nachhaltig beeinträchtigt ist und der Vermieter nichts unternimmt, kann auch eine Mietminderung angemessen sein.