Balkon Geländer nicht Kindersicher, was muss der Vermieter tun?

2 Antworten

... ein Geländer eines Fachbetriebes fertigen lassen! D.h. Geländer nach Bauordnung mit Standsicherheitsnachweis! Wenn es aus Metall ist muss die Firma nach EN1090 zertifiziert sein!

Hinweis: Der Besitzer, egal ob Einfamilienhaus, Mietshaus, sonst welche Gebäude haften im vollem Umfang für Unfälle aller Art! D.h. in Deinem Fall zahlt nicht mal seine Haftpflicht, den die haben Mindestvorschriften wie das Geländer ausschauen muss!

Das Geländer ist doch komplett in Ordnung, so lese ich die Frage.

Es geht nur um die Zwischenräume, oder?

@schleudermaxe

Es ist ein Holzgeländer dran. Auf die Höhe von ca 1.5 Meter sind 3 Querbalken angebracht (Zwischenraum von 50 cm). Auf die Breite von 2 Meter sind 2 Stützbalken angebracht während in der Mitte die oberen 2 Querbalken mit einem kleineren Balken verbunden sind. Das heißt die Oberen 2 Reihen haben 2 "Lücken" von 0.5m*1m während unten eine Lücke von 0.5m*2m ist.

Die untere Lücke ist durch ein Kleintier-Gitter gesichert wobei 2* ein Stück Schnurr verwendet wurde und 2 * eine 15 cm Schraube wobei dort 2/3 rausragt. Also nicht geeignet für jegliche Person unter 13 Jahre

@JustJim

Mach mal ein Foto ... 

.... ich fürchte, der Vermieter wird sich neue Mieter suchen müssen, weil die jetzigen sich neuen, perfekten, und deutlich teureren Mietgegenstand leisten.

... das ist einfach, Bauaufsicht vorbei schicken! Denn das ist grob Fahrlässig! Denn er muss ein sicheres Geländer haben! Somit macht er sich Strafbar! Ansonsten darf er die Wohnung nicht vermieten!

@WickerTom

.... hat er doch, so jedenfalls die Frage.