An meinem Balkon wurde vor 2jahren ein sichtschutz angebracht, heute verlangt nun der Vermieter, dass dieser umgehend weg soll.. Was passiert bei verweigerun?
der sichtschutz wurde an meinem Balkon angebracht, um mich vor gaffenden Nachbarn zu schützen. Zwei Jahre lang ging alles gut, aber jetzt ist mir ein schreiben vom Vermieter ins Haus reingeflattert in dem steht:
Betreff: Entfernen des Sichtschutzes
Da der sichtschutz an ihrem Balkon eine äußere Veränderung des Gebäudes darstellt, bitten wir Sie, den sichtschutz Umgehend zu entfernen.
Eine äußere Veränderung des Gebäudes, in Form einer markise oder eines sichtschutzes, muss vom Vermieter genehmigt werden.
Falls sie künftig eine Markise anbringen möchten, bitten wir Sie, dies mit uns abzusprechen. Einen sichtschutz wie sie in derzeit angebracht haben, werden wir allerdings nicht genehmigen.
Die Nachbarn über und unter mir haben eine Markise angebracht, wieso wollen die jetzt dafür eine extra Absprache? Andere Nachbarn haben ein hölzernen sichtschutz an Ihren Balkonen angebracht wir dagegen ein stofflichen sichtschutz...macht das einen Unterschied?Wir wohnen seit 5 Jahren im 1stock und es laufen ziemlich viele herum und gaffen immer wie wie blöde in unserem Balkon rein, abgesehen davon gaffen auch noch einige Nachbarn, die gegenüber von uns wohnen mit rein. Es ist wirklich ein Ärgernis... Was soll ich tun? Umziehen? Nicht reagieren? Imich graut es bei der Vorstellung ohne sichtschutz auf meinem Balkon zu sitzen.. Oder machen die das extra um uns aus der Wohnung rauszuekeln? Wird uns die Wohnung gekündigt, wenn der sichtschutz bleibt? Danke.
10 Antworten
Hmm...
Man sollte davon ausgehen, dass eine Markise, Pergola oder ein Vordach immer deshalb der Genehmigung des Vermieters bedarf, weil dadurch das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verändert werden kann.
Im Ergebnis entschied das Amtsgericht München (Urteil v. 7.6.2013 – Az: 411 C 4836/13) entsprechend, es stufte eine Markise aber als bauliche Maßnahme ein, zu der grundsätzlich die Genehmigung des Vermieters notwendig sei. Der Vermieter müsse nach Ansicht des AG München jedoch seine Genehmigung für die Markise erteilen, da die Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Vermieters gering sei, andererseits der Mieter aber in seinem üblichen Wohngebrauch zu stark eingeschränkt sei. Zu beachten ist aber, dass der Vermieter immer das Recht hat, Vorgaben darüber zu machen, wie die Markise aussehen muss und dass im entschiedenen Fall, die Häuserfront mit den Balkonen nicht einsehbar war.
Bei dir ist der Balkon aber einsehbar! Mach mehrere Fotos von der Balkonseite des Hauses, auf denen deutlich zu sehen ist, dass auch andere Mieter Sichtschutz angebracht haben. Schreibe dem Vermieter und bitte höflich um Auskunft, warum er DIR den Sichtschutz verbiete. Erzähle ihm von den Gaffern und Spannern. Erwähne auch, dass dein Sichtschutz problemlos rückbaubar ist und nicht in die eigentliche Bausubstanz eingreift! Bitte ausdrücklich um Genehmigung, biete eine Vorort-Besichtigung an.
Entweder er genehmigt es nachträglich oder er beharrt auf dem Verbot... dann geh damit zum Mieterschutzbund.
Alternative:
Du verwendest diese ausziehbare Seitenmarkise: http://www.pearl.de/a-NX5294-3507.shtml
Die rollt man nach Gebrauch wieder ein...und weil sie eben nicht dauerhaft sichtbar ist, kann der Vermieter nix dagegen haben!
Der Vermieter verbietet den Sichtschutz nicht. Er möchte nur ein einheitliches Außenbild und wird auch einen Sichtschutz genehmigen, der ins einheitliche Außenbild passt.
Es ist wichtig, dass Sie zunächst Ihren Mietvertrag prüfen und überprüfen, ob es eine Klausel gibt, die das Anbringen von Veränderungen an der Außenseite des Gebäudes regelt. Wenn eine solche Klausel vorhanden ist und Sie den Sichtschutz ohne Genehmigung des Vermieters angebracht haben, können Sie sich in einer schwierigen Lage befinden. Wenn der Vermieter jedoch keine solche Klausel enthält oder Sie die Genehmigung des Vermieters eingeholt haben, um den Sichtschutz anzubringen, dann haben Sie das Recht, den Sichtschutz zu behalten.
In jedem Fall ist es ratsam, mit Ihrem Vermieter über die Angelegenheit zu sprechen und mögliche Lösungen zu diskutieren. Möglicherweise gibt es eine Möglichkeit, den Sichtschutz zu modifizieren oder zu ersetzen, um den Anforderungen des Vermieters zu entsprechen. Es ist auch möglich, dass Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen können.
Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Sie aus Ihrer Wohnung vertrieben werden, wenn Sie den Sichtschutz behalten. Die Entfernung des Sichtschutzes ist eher eine Frage der Einhaltung des Mietvertrags und der Vorschriften des Gebäudes. Wenn Sie jedoch Bedenken haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie in dieser Angelegenheit beraten kann.
Auch wenn du es nicht gerne hören möchtest, alles was über deine Balkonbrüstung geht, musst du vom Vermieter genehmigen lassen...
Wir hatten auch ein Rankengitter.. 1,50 hoch und 40cm breit, es war 4,5 Jahre dort, dann hat die Vermieterin uns zur Entfernung aufgefordert. Nach Rücksprache mit dem Anwalt mussten wir es dann entfernen. Ein Sichtschutz der mit der Balkonbrüstung/Gitter abschließt wäre ok, dagegen kann ein Vermieter nichts sagen, aber alles was darüber geht eben schon.
Wenn die anderen Mieter so etwas auch haben, und der Vermieter der gleiche ist, würd ich mal fragen ob diese ihn auch entfernen müssen. Wenn nein kannst du dich evtl. auf Gleichbehandlung berufen. Aber ob das wirklich geht, würd ich dann schon abklären (Anwalt).
Ohne den Sichtschutz wird deine Privatsphäre verletzt, sollte ein Mieter dir den Sichtschutz jedoch weiterhin verweigern (nachdem du ihn auf die Verletzung der Privatsphäre hingewiesen hast) würde ich mich an ein Zivilgericht wenden oder ihn schlichtweg ignorieren (dies kannst du auch von Anfang an tun). Wundere dich aber nicht wenn du dann irgendwann ne Vorladung kassierst, dann geh hin und sag dass du dich ohne den Sichtschutz in deiner Privatsphäre verletzt fühlst. Da kann der Vermiter noch so sehr drauf beharren dass du das Ding abnimmst, tun musst du es jedenfalls nicht.
Warum muss man eigentlich gleich mit der Keule losgehen. Der Vermieter verbietet den Sichtschutz nicht, er ist nur nicht mit dem vom FS gewählten einverstanden. Also Rücksprache halten - neuen Sichtschutz anbringen und alles ist gut. Ist zumindest billiger und weniger nervenaufreibend, als gleich zum Gericht zu rennen. Sprechenden Menschen kann geholfen werden.
@ DeineMudda64 ... So eine Vorgehensweise ist rechtlich völlig falsch und entspricht Harakiri. Bei der "Außenoptik" eines Gebäudes greift das WEG-Gesetz. Keine Ahnung = hier nicht kommentieren. Für die Zukunft bitte beachten, Danke.
Dein Vermieter verbietet generell den Sichtschutz nicht. Er ist nur mit deinem nicht einverstanden, weil er nichts ins äußere Bild passt. Die anderen Nachbarn haben für ihre Markise oder ihren Sichtschutz vermutlich die Genehmigung des Vermieters oder haben sich an die Vorgaben des Vermieters gehalten. Klar, es sieht doch blöd aus, wenn 5 Mieter einen grauen Sichtschutz angebracht haben und nur einer einen in pink. Der Vermieter möchte eine einigermaßen einheitliche Außenansicht. Also setze dich einfach mit deinem Vermieter zusammen und sieh erstmal, was er genehmigen würde. Und bring einfach einen Sichtschutz an der ihn zufriedenstellt und dich vor neugierigen Blicken schützt. Ehrlich ein neuer Sichtschutz ist allemal preiswerter und nervlich weit weniger aufreibend, als sich mit dem Vermieter möglicherweise gerichtlich auseinander zu setzen, wobei da der Ausgang dann noch ungewiss ist. Wobei ich persönlich davon ausgehen, dass es pro Vermieter ausgehen wird.