Befestigung am Balkon über mir ohne zu bohren. Erlaubnis vom Vermieter dieser Wohnung ?

2 Antworten

Auch wenn es sich hierbei nicht zwingend um eine bauliche Veränderung handelt, sollte das Vorhaben dennoch mit dem Vermieter besprochen werden, da es sich zumindest um eine optische Veränderung handeln könnte, die dem Vermieter nicht gefällt.

Du sollest auf jeden Fall den Vermieter fragen, damit bist du auf der sicheren Seite. Auch wenn du nicht bohrst, so veränderst du jedoch die Optik.

Wieso müssen die Fensterputzer in deinen Garten um die Außenfenster deiner Nachbarin zu putzen? Normalerweise kann man Fenster öffnen. Oder mißverstehe ich da was? Gehört der Garten zu deiner Mietsache oder ist das Gemeinschaftsfläche?


Also das ganze ist ein 10 Parteien Haus mit 4 Erdgeschoss-Wohnungen, die einen privaten Garten haben.Dazu gehört meine Wohnung (Eigentum). Die Nachbarin über mir hat die Wohnung nur gemietet. Das blöde ist, das jede Wohnung ein sehr großes Fenster hat, welches man nicht öffnen kann und nur von außen gereinigt werden kann... Manche von den Bewohnern haben sich zusammengeschlossen und eine Fensterputzfirma beauftragt, die alle paar Wochen kommt. Alle anderen Nachbarn klären es auch immer brav ab mit den Bewohnern untendrunter... meine Nachbarin allerdings nicht. War wahnsinnig ärgerlich, weil Ich das letzte Mal frisch Rasen gesäht hatte und mir die Männer ganz schöne Löcher fabriziert hatten mit ihren Arbeitsschuhen.. und weil ich nach der Nachtschicht gerade aufgestanden war und in schlafklamotten ins Wohnzimmer gestackselt bin und mich plötzlich 3 fremde Männer durchs Fenster beobachtet haben.. 

@vondepalz

Da hat aber ein ganz schlauer gebaut - mit Fenstern, die man nicht öffnen kann.

Der herzallerliebsten Nachbarin würde ich nun mal freundlich sagen, dass sie dich bitte über die Termine mit der Fensterputzfirma vorher informieren soll. Wirst du das nächste mal von ungebetenem Besuch in deinem Garten überrascht, dann wars das mit Fenster putzen und du wirst die Firma kurzerhand des Grundstücks verweisen. Das Ganze würde ich schriftlich machen. Es ist dein Grund und den hat niemand ohne deine Zustimmung zu betreten, schon gar nicht der Fensterputzer der Nachbarin. Und erst recht nicht über den Balkon der Nachbarin. Es fällt der Nachbarin kein Zacken aus der Krone, wenn sie Bescheid sagt. Ein Zettel im Briefkasten würde ja ausreichen. Es ist ja nicht so, dass du den Fensterputzern den Zutritt generell verweigerst, aber informiert werden möchtest du schon. So hab ich dich jedenfalls verstanden.