Darf ich diese Motivationssprüche auf meinem Social-Media-Profil posten und was muss ich allgemein dabei beachten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mist bleibt Mist und ist durch das Urheberrecht nicht geschützt mangels Schöpfungshöhe.

Bei Nicht-Mist kann aber das passieren: Markanter Ausspruch von Karl Valentin urheberrechtlich geschützt.

Aber auch Mist kann geschützt sein, etwa durch das Markenrecht. Siehe dazu das Gezerre um das Nicht-Werk "Nichts reimt sich auf Uschi".

Und wenn eine ganze Reihe von Mist oder Nicht-Mist sehr schöpferisch ausgewählt und/oder angeordnet ist, greift womöglich doch wieder das Urheberrecht, siehe UrhG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke Absatz 1.

Eine entsprechend kreative Auswahl und/oder kreative Aufbereitung von Sprüchen sollte man also nicht in wesentlichem Umfang klauen und selbst publizieren! Zwei, drei lahme Kalauer zum Geburtstag eines Freundes auf Instagram wären da aber eher schadlos.

Gruß aus Berlin, Gerd

1) Jein. Ob so ein Spruch die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um Urheberschutz zu genießen ist nicht immer gesagt. Im Zweifel entscheidet das ein Richter.

2) Siehe oben.

3) Nein. Auch wenn es keinen Schutz mehr gibt und Du den Spruch frei verwenden kannst, darfst Du nicht einfach einen anderen (Deinen) Namen drunter setzen. Klar wird es niemanden geben, der dagegen vorgeht. Peinlich ist es allemal.