Zitate/Sprüche verwenden: Woher weiß ich, dass sie Urheberrechtlich geschützt sind und reicht die Quellenangabe oder brauche ich eine Erlaubnis vom Autor?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein einfacher kurzer Spruch erreicht in der Regel nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein als Werk im Sinne von UrhG § 2.

Witzig dabei, wenn es um Witze geht, etwa in dieser Quelle:

"Und immer wieder gibt es Abmahnungen von Websites, die falsche Zitate gemacht haben, etwa kommentarlos Sprüche von Karl Valentin, deren Erben schon wegen eines kurzen wenn auch sehr schönen Satzes wie „Mögen hätt ich schon aber dürfen hab ich mich nicht getraut“ vor dem Landgericht München I die Betreiber von www.1000-zitate.de verklagt haben. Das Landgericht München hatte hier mit Entscheidung vom 04.08.2011, Az. 7 O 8226/11, den kurzen Valentin Satz als  als urheberrechtlich schutzfähig eingestuft."

Aber zur Beruhigung heißt in der o. g. Quelle weiter:

"Doch werden gewiss nicht alle Sätze urheberrechtlichen Schutz haben. Wer etwa Franz Beckenbauer, den Kaiser, mit seinem legendären Satz zitiert „Ja is denn heit scho Weihnachten“, oder die Bundeskanzlerin Angela Merkel mit „Wir schaffen das!“ der wird dabei kein vorbestehendes urheberrechtliches Werk verletzen, denn dafür braucht es selbst nach der strengen Lesart des Landgericht München I doch einen etwas kreativeren Gehalt, als das eine politische Äusserung oder ein Bonmot einer berühmten Fussballikone wäre."

Gruß auas Berlin, Gerd

kimtng 
Fragesteller
 06.11.2018, 20:53

Vielen lieben Dank.

es kommt grundsätzlich auf die Art und den Umfang des Zitats an und wo und wie es verwendet wird!

Aber bei Autoren die noch leben oder die noch nicht solange verstorben sind, reicht es die Quellenangabe, also dass ich die Autoren erwähne oder muss ich nach einer Erlaubnis fragen?

Wenn etwas urheberrechtlich geschützt ist und es nicht unter einer der Ausnahmefälle fällt dann reicht eine Quellenangabe natürlich nicht! Dann brauchst du die explizite Erlaubnis. Ein reines Zitieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne umgebende Erläuterung fällt z.B. nicht unter das Zitatrecht und bedarf einer Genehmigung. Das gilt natürlich erst Recht bei kommerzieller Nutzung wie du sie vor hast

Was ist mit Zitaten/Sprüche bei dem der Autor Unbekannt ist oder bei Sprüchen, wo ich keinen genauen Autor finden konnte?

Dann gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt! Sonst könnte ja jeder einfach behaupten "ich wusste das nicht" oder "ich habe niemanden gefunden" oder sonst was. Auch wenn du etwas nutzt, das du irgendwo findest und das fälschlicherweise als "frei verwendbar" markiert ist (z.B. bei Bildern auf Seiten wie "pixabay" oder Ähnliches) kannst du natürlich entsprechend verklagt werden, wenn du die Bilder unrechtmässig nutzt, auch wenn du glaubtest sie wären "frei verwendbar"

kimtng 
Fragesteller
 05.11.2018, 16:12

Hallo GammaFoto,

vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Wie finde ich denn heraus, dass die Sprüche geschützt sind?

Lg Kim

GammaFoto  05.11.2018, 16:19
@kimtng

du musst grundsätzlich mal davon ausgehen, dass etwas geschützt ist.
Ansonsten müsstest du nachweisen, dass der Autor bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, dann ist es frei von Rechten.

Solang du es nicht weisst solltest du eben davon ausgehen dass es geschützt ist

kimtng 
Fragesteller
 05.11.2018, 16:47
@GammaFoto

Vielen Dank für dein Hilfe!