Darf ich den Homosexuellen die Einstellung verweigern?

15 Antworten

Du schaffst es nicht einen Betrieb zu gründen .

Nur Fachkräfte werden gesucht , egal welche Hautfarbe oder andere Spielereien !

Nein. Du darfst jemanden nicht bloß wegen der sexuellen Ausrichtung ablehnen (außer vielleicht in der Sexindustrie, aber da kenne ich mich rechtlich nicht aus). Um das durchzusetzen, müsste die abgelehnte Person aber vor Gericht irgendwie nachweisen, dass sie nur wegen ihrer Homosexualität abgewiesen wurde. Ich weiß nicht, ob das möglich ist, und wie da die Chancen auf Erfolg sind.

Wäre es dem Arbeitgeber nun gestattet und den Homosexuellen nicht einzustellen, indem ein anderer Bewerber vorgezogen wird, mit der Begründung einer paraphilen Störung des Homosexuellen sowie der religiösen Einstellung, auch wenn der homosexuelle eigentlich mehr überzeugt hat?

Normal, nein.

Einem kirchlichen Arbeitgeber, ja. Kirschen haben im Gottesstaat Deutschland einen Sonderstatus. Sie dürfen Arbeitnehmer unter Mindestlohn zahlen, eine Religionszugehörigkeit als Bedingung machen und auch ein "Gottgefälliges Leben" auch außerhalb der Arbeitsstelle verlangen.

Da die Bibel ein homophobes Teil ist, führt ein Homosexueller ein "nicht gottgefälliges Leben" und kann darum abgelehnt oder bei Bekanntwerden auch erst später deswegen aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden, wie z.B. auch bei Scheidung oder Wiederheirat oder dergleichen.

Mir missfiele es, wenn sie wegen dieser Frage eine homophobe Einstellung meiner Person hineininterpretieren würden, auch möchte ich niemanden angreifen oder diffamieren.

Das man das auch immer dazu sagen muss, ist alleine schon traurig.

Altersweise  06.01.2020, 16:36

Entschuldigung, aber das ist einfach nicht richtig, was du erzählst.

Ach für Kirchen gilt das allgemeine Arbeitsrecht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bereiche, in denen die Kirche nach dem Grundgesetz ihre eigene Rechtssetzung hat.

Die Rechtsprechung gleicht sich auch immer mehr dahingehend an, dass die Arbeitgeberprivilegien der Kirchen beschnitten werden. So darf eine Kirchenmitgliedschaft nur in leitenden oder "verkündenden" Berufen noch zwangsweise vorausgesetzt werden.

Probleme bekommt zudem, wer bei der Kirche beschäftigt ist und aus der Kirche austritt. Das hat aber nichts mit Homophobie zu tun, sondern damit, dass die Kirchen nach wie vor ein "Tendenzbetrieb" sind, der erhöhte Anforderungen an seine Mitarbeitenden stellen darf.

Wenn du heute bei der CDU beschäftigt bist und trittst bei der DKP ein, dann fliegst du auch raus, weil dadurch die Loyalität zum Arbeitgeber angezweifelt werden darf.

Darüber hinaus sind auch die Kirchen an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden und dürfen eine reguläre Beschäftigung nicht unter Tarif bezahlen. Die Kirchen haben ihre eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien, die in großen Teilen dem TVöD ähnlich sind, auch in der Entgeltstruktur.

Dass Kirchen nicht deshalb automatisch ein besserer Arbeitgeber sind als andere, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Nein, aber wenn Du es auf die Qualifikation schiebst, dann geht es es.

Du kannst ja jemanden anderes einstellen der dir qualifizierter erscheint.

Wenn Du aber in Stellenanzeige schreibst: Keine Schwulen, keine Schwarzen etc. dann kann es teuer werden.

Das denken zwar viele, aber in diesem land gibt es nicht mehr die Freiheit so etwas zu sagen.

Ich halte das allerdings fuer ein fragwuerdiges Gesetz: Denn Du muss klarkommen und er muss ins Team passen. Andere MitarbeiterInnen koennen sich durch einen Schwulen oder Schwarzen gestoert fuehlen und deren Leistungsfaehigkeit sinkt.

Sowas ist nicht toll, aber durchaus normal.

Ralkana  06.01.2020, 12:27

Wieso sollte man sich von Schwulen oder Menschen mit einer anderen Hautfarbe gestört fühlen?

steefi  06.01.2020, 12:47
@Ralkana

Weil es alles gibt. Es gibt auch Leute die nicht mit Ausländern oder farbigen arbeiten wollen.

Familiengerd  06.01.2020, 13:00
@steefi
Es gibt auch Leute [... ].

Und das soll ein Grund sein für die diskriminierende Ablehnung von Bewerbern?!?

Dann wären diese "Leute" im Betrieb nicht mehr tragbar!

Superreich  06.01.2020, 13:16
@Familiengerd

Wenn es aber diese Leute sind, die den Betrieb in der wirtschaftlichen Gewinnzone halten?

Familiengerd  06.01.2020, 13:25
@Superreich
... in der wirtschaftlichen Gewinnzone ...

Sollen wir jetzt mit unsinnigen oder beliebigen Spekulationen argumentieren?

Und würde Dein "Argument" auch gelten, wenn "diese Leute" kriminelle Straftaten verüben würden? Stehen die dann unter besonderem Schutz?

Ralkana  06.01.2020, 13:33
@steefi

Das heutzutage keine nichts mehr außergewöhnliches, Ausländer im Betrieb zu haben oder im täglichen Leben zu sehen, in der Bahn, im Supermarkt, auf der Straße usw. Heir in Hamburg ist sind die Völker durchmischt und finde es toll. Ich finde du solltest mal deine Einstellung überdenken.

Superreich  06.01.2020, 13:49
@Familiengerd

Wenn sie es im Auftrag ihres Arbeitgebers tun, sollte dieser sie wenigstens decken, oder?

steefi  06.01.2020, 16:58
@Ralkana

Wieso denkst Du das wäre meine Einstellung ? Ich schrieb nicht von mir, sondern allgemein. Mir macht das nichts, aber wer einen Feind finden will, der findet auch einen.

Familiengerd  06.01.2020, 17:57
@Superreich
Wenn sie es im Auftrag ihres Arbeitgebers tun [...].

Sprichst Du jetzt von den "kriminellen" Handlungen?

Allmählich werden Deine Aussagen immer befremdlicher!

Superreich  06.01.2020, 21:07
@Familiengerd

Als Arbeitgeber muß es mir doch egal sein, was meine Mitarbeiter in ihrer Freizeit tun, alles andere wäre übergriffig - daher gehe ich davon aus, daß du kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit der Arbeit meinst - nur die gingen mich etwas an.

Familiengerd  06.01.2020, 22:21
@Superreich
nur die gingen mich etwas an

Erstens ist das so allgemein schlicht und einfach völlig falsch und geradezu sträflich ignorant.

Zweitens: Es spricht schon entlarvend gegen Dich, wenn Du - um in Deinem Beispiel zu bleiben - einerseits "Schwulen oder Schwarze" mit Rücksicht auf eine ablehnende Haltung Deiner Arbeitnehmer nicht würdest einstellen wollen, andererseits außerbetriebliches kriminelles Verhalten dieser Arbeitnehmer undifferenziert ignorieren würdest!

Sag mal: Weißt Du überhaupt noch, was Du da so von Dir gibst?!?

Familiengerd  06.01.2020, 12:55

Das sind ja recht zweifelhafte - um es einmal sehr zurückhaltend zu formulieren!! - Erklärungen, mit denen Du Deine Ablehnung des Gesetzes begründest!

Sie sind einfach inakzeptabel!

Und das müssten dann ja auch schon sehr "merkwürdige" - wieder sehr zurückhaltend formuliert!! - Mitarbeiterinnen sein, die "sich durch einen Schwulen oder Schwarzen gestoert fuehlen und deren Leistungsfaehigkeit sinkt"!

Dieses "Argument" ist geradezu lächerlich!

Superreich  06.01.2020, 13:50
@Familiengerd

Um ein Gesetz zu brechen, muß man es ja nicht falsch finden.

Familiengerd  06.01.2020, 17:58
@Superreich
Um ein Gesetz zu brechen [...].

Und was soll das jetzt konkret heißen??

Superreich  06.01.2020, 21:08
@Familiengerd

Ich kann auch ein Gesetz brechen, daß ich als richtig empfinde.

Ja, Du darfst es ihm nur nicht als Grund für eine Absage nennen.

Familiengerd  06.01.2020, 12:42

Was für ein Unsinn ist das denn?!?

Nicht nur das Mitteilen eines solchen Grundes für die Absage wäre eine verbotene Diskriminierung.

Entscheidender ist, dass die Absage aus diesem Grund - ob nun genannt oder nicht - eine verbotene Diskriminierung wäre!

putzfee1  06.01.2020, 12:54
@Familiengerd

Was man aber kaum nachweisen kann, wenn es nicht als Grund benannt wird.

Familiengerd  06.01.2020, 13:08
@putzfee1

Das kommt eben auf die konkreten Umstände an.

Auch bloße Indizien und schlüssige Annahmen können als Beweise ausreichen, wenn der Arbeitgeber sie nicht widerlegen kann.

putzfee1  06.01.2020, 14:00
@Familiengerd

Wenn der AG einen anderen plausiblen Grund nennt, warum er den Bewerber nicht einstellt, kann man ihm gar nichts beweisen.

Familiengerd  06.01.2020, 18:09
@putzfee1
Wenn der AG einen anderen plausiblen Grund nennt [...].

Mit meinem Hinweis auf Indizien und schlüssige Annahmen habe ich auch nicht das Gegenteil behauptet.

Dein "Wenn"-Satz steht zu meinen Aussagen überhaupt nicht im Gegensatz und ist so selbstverständlich, dass er schon überflüssig ist.