Darf ich Codes, von mir bzw. von Mitarbeitern geschrieben wiederverwenden?

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Das ist idR. in deinem Arbeitsvertrag beschrieben.

Die Faustregel in den meisten Fällen wäre: alles, was du im Auftrag deiner Firma mit Hilfe von Firmenmittel (Arbeitsplatz, PC, Software, etc.) hergestellt hast, ist erstmal Firmeneigentum.

Klar, als "normaler" Mitarbeiter bist du meistens auch nur "ausführende Kraft", dh. du setzt die Lösung zu einem Problem um, welche aber vorher bereits festgestellt wurden.

Allerdings steht dazu in §43UrhG:

Dies gilt jedoch nur für solche Werke, die der Arbeitnehmer (Dienstnehmer) im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (Dienstvertrages) und in Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten geschaffen hat.
Nach § 43 UrhG erwirbt der Arbeitgeber (Dienstherr) Nutzungsrechte an vom Arbeitnehmer (Dienstnehmer) in Erfüllung des Arbeitsvertrages (Dienstvertrages) geschaffenen Werken gem. der Zweckübertragungsregel nach § 31 Abs. 5 UrhG jedoch nur in dem Umfang, in dem sie für betriebliche oder dienstliche Zwecke benötigt werden.

Gerade für den Bereich der Softwareentwicklung gibt es dabei noch Sonderregelungen zu beachten, wie unter §69b UrhG.

https://www.ra-himburg-berlin.de/urheberrecht/faq/50-urheberrecht-arbeitnehmer.html

Wie sieht es bei Kundenprojekten aus?

Das setzt idR. voraus, dass du bereits selbstständig bist. In dem Fall verkaufst, bzw. bietest du Produkte/Dienstleistungen an, die du vorher entwickelt hast.

Indem Fall wärst du der Urheber.

Was dir im Fall des Anstellungsverhältnis keiner mehr nehmen kann, ist natürlich die Erfahrung, welche du sammelst. Aus diesem Grund sollte ein Unternehmen seinen Mitarbeiter mit wachsender Erfahrung und Eigenständigkeit auch mehr Gehalt zahlen, nicht zuletzt um sich andernfalls auch keine eigene Konkurrenz zu schaffen...

Das, was du während der Arbeitszeit entwickelst, gehört zunächst einmal deinem Arbeitgeber. Die Produkte, die für die Kunden entwickelt werden, den Kunden.

J0T4T4  21.01.2020, 11:46

Es sei denn, die Kunden kaufen selbst wieder nur Nutzungsrechte. Ich habe natürlich absolut keine Praxiserfahrung, aber halte das eigentlich für ein relativ weit verbreitetes Geschäftsmodell.

Wäre das der Fall, könnte ein (programmierender) Mitarbeiter von Microsoft einfach so Windows 10 als Freeware veröffentlichen.

Nein, alles, was du in deiner Abeitszeit produziert, gehört der Firma. Die kann es an Kunden weiterverkaufen, intern anwenden etc.

Da während der Arbeitszeit und im Auftrag deines Brötchengebers entstanden, ist der Code erst einmal Eigentum der Firma.

Ihn ohne Absprache an anderen Positionen zu speichern als vorgesehen, geschweige denn ihn womöglich noch Dritten zugänglich zu machen, wäre de Fakto gleichzusetzen mit dem Offenlegen von Betriebsgeheimnissen (Rechnungen / Kalkulationen, interne Abläufe o.A.). Mindestens eine Abmahnung wäre da im Ernstfall garantiert. Je nach Umfang und Bedeutung für die Firma ein Thema bei dem man sich durchaus auch mal schnell einer Anzeige gegenüber gestellt sehen kann. Immerhin lebt die Firma unter Anderem von eben genau diesen Codes.

Daher wäre dieser Schritt vorab mit deinem Vorgesetzten zu klären und ein Einverständnis für derlei Handlungen einzuholen.

Moin,

das ist nicht gestattet, vgl. § 69b UrhG. Danach sind vom Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben geschaffene Computerprogramme nur vom Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse gestattet.

es sei denn, in eurem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass du diese verwenden darfst. Wovon ich idR nicht ausgehen würde. Der Arbeitgeber ist meist sehr interessiert daran, diese bei sich zu behalten.