hät mal ne frage über die rechte von einen redbull helm

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1.) Der Helm kann geschützt sein als eines dieser "4. Werke der bildenden Künste" laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 2. Kann, muss aber nicht, es muss schon Kunst sein. Dann gilt laut UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:

"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen ..."

2.) Der Helm kann geschützt sein als Geschmacksmuster, siehe dmpa.de. Auch dann spricht nichts gegen einen privaten Gebrauch.

3.) Der Helm oder seine Bemalung kann geschützt sein als Marke, als Bildmarke oder als Wort-Bild-Marke. Dann ist es lediglich verboten,

"ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

  1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt ..." Markengesetz § 14.

Vom privaten Verkehr steht auch da nichts!

Zudem bietest du ja keine "Waren oder Dienstleistungen" an unter dieser Marke -

oder doch? Etwa durch deinen Auftritt als fliegender Circus-Artist?

Gruß aus Berlin, Gerd

damit machst du ja werbung für redbull das wäre ja gut für redbull.

außerdem bekommst du die lackierung sowiso nicht genauso hin wie das original und glaub nicht das sich darüber jemand aufregen würde.

dann dürfe ja auch keiner mehr nen "moster " aufkleber ans auto usw. kleben

Selbst wenn es wie das Orginal aussähe - so lange er den Helm danach nicht versucht, als Orginal zu verkaufen, sollte es keine Probleme geben.

Natürlich darfst du deinen Helm lackieren, wie du willst. Selbst wenn er danach genau so aussieht, wie das Orginal - nur verkaufen darfst du ihn danach nicht.

ok danke erstmal

NEIN!

Hast du da auch ne Begründung dafür?