Darf ich als Minderjähriger eine Überweisung betätigen?
Würde demnächst gerne eine Überweisung betätigen. Die Frage ist darf ich das alleine oder müssen meine Eltern dabei sein? Zudem würde ich gerne wissen ob man das auch mit Bargeld machen kann, oder geht das etwa nur mit einem Konto? Danke im Voraus !
5 Antworten
Wenn du ein eigenes Konto hast, geht das. Bei uns geht das am Automat, da reicht die Pin und es geht ohne Unterschrift. Vom Geldautomaten abheben kann mein Sohn ja auch, alles im Rahmen des Taschengeldparagraphen und im Plusbereich des Kontos.
In Bar bei der Hausbank geht auch, das kostet dann aber eine saftige Gebühr, über das Konto ist alles günstiger.
wenn Du ein Girokonto hast zur eigenen Verfügung, warum nicht ?
Es gibt aber den Taschengeld § 110 BGB bzw. § 108 ff.
Wenn größere Käufe getätigt werden, müssen die Eltern zustimmen, sonst gilt ein Widerrufsrecht. Das nennt man schwebend unwirksamer Vertrag
Übliche Käufe im Bereich des Taschengelds sind ok. Ebay Nutzung nur ab 18. Sonst Sperre
Auch Ansparen von Taschengeld über Jahre zum Kauf eines teuren Rads würde bedeuten, daß meine Eltern damals beim Händler widersprochen haben :)
Hallo Ibims1Naiver,
Lt. Nettelbeck gibt es folgende Paragraphen:
Der Auftraggeber (Kontoinhaber) muss voll geschäftsfähig sein, oder es muss eine ausdrückliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegen (§§ 107, 108 BGB in Verbindung mit §§ 676 a bis 676 c BGB).
Voll geschäftsfähig ist in der Regel nur, wer zugleich volljährig (also mindestens 18 Jahre alt) ist.
D.h. Deine Erziehungsberechtigten müssen dafür unterschreiben.
Und eine Überweisung tätigst du von Konto zu Konto. D.h. du kannst nicht mit Bargeld hingehen und sagen das hier bitte überweisen. Das Bargeld muss zuvor auf ein Konto eingezahlt werden und dann von da aus überwiesen werden.
Ben
Das geht auch mit Bargeld am Bankschalter, kostet aber zusätzliche Gebühren - und zwar eine ganze Menge! Im Idealfall gibst Du die Rechnung Deinen Eltern und sie erledigen die Überweisung von ihrem Girokonto aus. Und dann verrechnen sie es mit Deinem Taschengeld und der Fall ist erledigt.
Solange dein Konto entsprechend gedeckt ist, darfst du das