Darf ich als Hobbyfotograf , Hochzeiten , Produktfotos etc inserieren und Geld verdienen?

8 Antworten

Ohne Finanzamt geht schon mal gar nicht, denk nur an den Uli Hoeneß;-) Wer Geld verdient muss löhnen, es gibt allerdings auch Freibeträge.

Du solltest auch einmal überlegen, ob das was Du anbietest, überhaupt dem entspricht, was unter einem Begriff normaler Weise gehandelt wird, Stichwort: "Produktfoto".

Unter einem Produktfoto ist eine professionell ausgeleuchtete Aufnahmen zu verstehen, so etwas geht kaum ohne Studio Beleuchtung, Aufsteckblitze sind dabei absolut NO-GO! Auch die Foto-Boxen aus transluszentem Kunststoff sind da nur in ganz speziellen Fällen eine Hilfe -warum, weiss der Profi.

Auch wenn die meisten Menschen unter Fotografieren das Drücken eines Knopfes verstehen, gibt es, nicht ganz ohne Grund, verschiedene Ausbildungswege zum Fotograf.

Das ist nicht nur für die Vermittlung dessen, das der Lernwillige den Knopf zum "Draufdrücken" findet, da geht es auch um Bildgestaltung und vieles andere mehr.

Klar, jeder ist sich selbst der Nächste. Falls Du aber mit dem Gedanken spielst, auch einmal Deinen Lebensunterhalt mit Fotografie zu bestreiten, bedenke: professionelle Leistung muss reell bezahlt werden, sonst verhungert der Profi.

Das Finanzamt ist ja auch nicht auf den Kopf gefallen. Die schauen sich ja ab und an auch mal um. Denn einen solchen "Fall" hatte ich mal im Bekanntenkreis. Ein befreundeter Hobby-Fotograf hatte mal 2 (entsprechend gekleidete) Herren mit Aktentasche vor der Tür zu stehen. Die stellten sich zwar nicht vor, doch erkundigten die sich auffallend nach seinen Aktivitäten. Seine Vermutung war, dass es sich hier um Außendienstmitarbeiter des Finanzamtes handelte.

Auftragsarbeit als Fotograf ist Handwerk, Bilder ohne Auftrag zu machen und anschließend zu verkaufen ist Kunst! Ein gravierender Unterschied!

Wenn Du als Hobbyfotograf ohne Auftrag Bilder machst, und die wie auch das "gebrauchte" Bild von Deiner Wand über ein großes Portal anbietest, dann hast Du gewisse Freigrenzen. So lange ist das ein Privatverkauf, steuerfrei, keine Handwerkskammer, keine Versicherungen, ...

Bietest Du Deine Dienstleistung aktiv an, kommen gleich Handwerkskammer und Finanzamt und wollen Geld sehen, bevor Du welches erwirtschaftet hast! Auch Pflichtversicherungen werden fällig, bevor Du einen Cent in der Kasse hast! Und weiß Dein Arbeitgeber bis dahin nichts, jetzt erfährt er es!

Ja, das darfst du, Du musst diese Tätigkeit aber als Gewerbe anmelden! Die Gebühren dafür sind je nach Gewerbeart höchst unterschiedlich. Deswegen erkundige dich vorher bei deiner kommunalen Verwaltung, außerdem ist eine Vorsprache erforderlich. Aber teuer ist das nicht, in Köln kostet der Schein z.B. einen Vormittag für die Vorsprache und 20 Euro pro Jahr.

Andernfalls ist es weniger witzig:

Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden (§ 14 GewO). Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als drei Monate zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.<

In dem Moment, wo du eine Anzeige aufgibst, sind sie dir schon auf der Spur!

Natürlich darfst du Inserieren! Warum nicht? GELD verdienen darfst du aber nur, wenn du ein Gewerbe anmeldest. Und ab einem bstimmten Umsatz steht das FA garantiert vor der Türe! Es sei denn, du machst brav eine Steuererklärung und gibst deine Einnahmen an!