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Ich erkenne keine typischen Merkmale, die die Person identifizierbar machen könnten. Ich sehe da wenig Chancen, dass die Person sich somit auf §22 KUG berufen könnte und der Veröffentlichung (was ja mit dem Posting schon geschehen ist) widersprechen könnte. Ich betrachte das Foto mal als grenzwertig mit der Tendenz zum positiven für den Fotografen ...

Das Foto habe ich aus Google, sprich das ist nicht mein eigens erstelltes. Ich möcht ja erstmal die Antworten haben, bevor ich es hochlade...

@Fotoshooter

Dann musst du eher auf Copyright-Rechte achten!

@MarciGo

Nur eine Verlinkung, kein Bilderklau... Das Bild ist auf dem Ursprungsserver

hallo stelari ich will dir nicht zu nahe treten, aber wenn du dich als "fachmann" - wer ist das schon? - ausgibst, finde ich deine antwort schon gewagt.

was das persönlichkeitsrecht betrifft, kommt es NICHT darauf an, ob die person auch wirklich zu erkennen ist.

ist eine person oder auch nur ein körperteil abgelichtet, hat diese person die rechte. allerdings muss diese auch nötigenfalls vor gericht beweisen können, dass sie die person - körperteil - auf dem bild ist.

es geht also nicht darum, ob die person für die allgemeinheit erkennbar ist, sondern einzig darum, ob die person sich erkennt.

lg,hf

@halbfinale

Glaube mir, ich gebe mich nicht als Fachmann aus, sondern ich habe öfter damit zu tun als mir recht ist! Und meine Erfahrung (u.a. auch mit Gerichten in diesem Fall) sagt mir, dass das gezeigte zu 90% unproblematisch ist - und es kommt nicht nur ** darauf an ob die Person sich erkennt, sondern auch **Dritte müssen dazu in der Lage sein

Darfst Du. Die Person ist nicht identifizierbar. Sollte das Gesicht darauf doch zu erkennen sein, musst Du die Einverständnis der Person einholen oder das Gesicht unkenntlich machen.

das jemand seine persönlichkeitsrechte beansprucht, setzt voraus, das die person auch bweisen kann, dass sie die abgebildete ist.

wenn die person das kann, hat man pech. es ist unerheblich ob die person zu erkennen ist oder nicht. wenn du eine hand einer fremden person ablichtest, hat diese person auch die rechte am bild.

auch ist es unerheblich, ob die person von anderen zu erkennen ist oder nicht.

im weiteren kommt es darauf an, ob die person das eigentliche aufnahmeziel war. wenn man eindeutig den strand ablichten wollte, dort aber jemand steht, hat er keinerlei rechte. dann ist die person nur als "beiwerk" zu sehen.

schließlich kann man nicht den strand spereen, um ein bild zu machen.

lg,hf

Nein, weil die Zustimmung der Person nicht hast.

Diese Sachlage ist mir bei erkennbarem Gesicht bekannt, mir geht es hier ja um das nicht erkennbare. Google macht das ja auch so, mit Gesicht unkenntlich machen...

@Fotoshooter

Und nicht nur Google macht das so, sondern jede Fernsehsendung mit versteckter Kamera, bei der ein Dreh nicht offensichtlich ist. Gibt es auch dort keine Einverständniserklärung oder es sind zu viele Personen zu sehen, werden Personen unkenntlich gemacht.

Die Zustimmung ist nicht immer erforderlich, es müssen schon gewisse Kriterien vorhanden sein, mit der sich die Person eindeutig indentifizieren kann - sei es das Gesicht oder andere unveränderliche Merkmale wie Tatoo oder Narben oder sonstiges in der Richtung - die Person auf dem Foto könnte jede dunkelhaarige Bikinischönheit sein

Wenn die Person nicht einwandfrei identifizierbar ist, würd ich 'ja' behaupten... Sprich, wenn das Gesicht, bzw. unverkennbare Merkmale (Narben, Pigmentflecken etc.) nicht erkennbar sind.