Rückfrage bei andauernder Verlustsituation (Gewinnerzielungsabsicht)?

1 Antwort

Es gab in der Vergangenheit Verluste die mit dem Gewinn aus dem Hauptgewerbe verrechnet wurden - das Finanzamt prüft nach einiger Zeit, ob nicht Liebhaberei vorliegt und daher eine zukünftige Verlustverrechnung nicht mehr zulässig ist, weil das dann in den persönlichen Bereich fällt.

Anlaufverluste müssen durch das FA akzeptiert werden und es muß glaubhaft gemacht werden, daß zukünftig Gewinne erzielt werden --> Zukunftsprognose ist entscheidend.

Wenn es Liebhaberei ist, entfällt allerdings nicht die Steuerpflicht für die Gewinne.