Fotokalenderverkauf von Hobbyfotograf auf eigener Homepage. Muss man dafür Steuern zahlen?

8 Antworten

Ja natürlich ist das steuerpflichtig. Du musst ein Gewerbe anmelden bei der Stadt. Wenn du das gemacht hast bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen musst du dann ausfüllen. 

Dazu suchst du dir am besten einen Steuerberater, der füllt den Fragebogen dann korrekt für dich aus und übernimmt auch die Buchhaltung und die EinnahmenÜberschuss Rechnung am Ende des Jahres für dich. 

Als Tipp: Bei vielen Steuerberatern bekommt man ein kostenloses Erstgespräch, bei dem du schonmal einige Fragen loswerden kannst.

Was heißt denn hier Hobbyfotograf ? Du stellst etwas her, von dem du mehrere Exemplare zum Verkauf anbietest. Das ist Gewerbe und mussbeim Gewerbeamt angezeigt werden (§ 14 GewO). Du solltest es als Verkauf von Kalendern anmelden, denn wenn du dich als Fotograf anmeldest, musst du dich auch in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen lassen.

Ob du Steuern zahlen musst, richtet sich danach, was du sonst noch so verdienst.

Ich bin Hobbyfotograf, denn ich habe dahingehend nie etwas studiert oder einen Kurs besucht. Auch habe ich damit noch nie Einnahmen gehabt, weil ich meine Bilder noch nie verkauft hatte. Mein Ziel ist es auch nicht, Kalender als Hauptverdienst zu verkaufen.

Du solltest es als Verkauf von Kalendern anmelden, denn wenn du dich als Fotograf anmeldest, musst du dich auch in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen lassen

Als Alternative geht auch "Fotodesigner" oder ähnliche Kunstbegriffe, um diese Hürde zu umgehen.

@Falkenpost

Als Alternative geht auch "Fotodesigner" oder ähnliche Kunstbegriffe, um diese Hürde zu umgehen.

Was soll daran eine Alternative sein ? Wenn der Verkauf entdeckt wird und keine Anmeldung vorliegt, gibt es Buß- und ggf. Zwangsgelder. Der Verkauf von Nicht-Unikaten ist schließlich keine Kunst.

Hier wird verdammt viel Halbwissen verbreitet. Rufe am besten bei deinem zuständigen FA an und frage dort direkt nach. Das habe ich damals auch gemacht und mir wurde erklärt, dass ich selbst als Fotograf, der Auftragsarbeiten annimmt NICHT verpflichtet bin ein Gewerbe anzumelden, wenn mein Umsatz im Jahr nicht höher als die 17.500,-€ sind. Ab dieser Grenze wäre man nämlich zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet und dazu müsste man auch ein Gewerbe mit eigenständiger Steuernummer haben. Alles was drunter liegt, kann ganz einfach in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Nicht umsonst gibt es diese Anlage in der Steuererklärung.

Eine Gewerbeanmeldung mag dich zwar nur rund 30,-€ kosten, aber der Rattenschwanz, der da noch dran hängt, den holst du mit ein paar Kalendern mit Sicherheit nicht rein.

Formal ja, praktisch kaum. Du kannst sehr viel an Betriebsausgaben geltend machen. Laß Dir vom Finanzamt eine Steuernummer geben und such Dir jemanden, der das für Dich monatlich abrechnet (Steuerberater).

Zählt sowas als Gewerbe? Muss man das irgendwo anmelden? Muss man dafür Steuern zahlen?

  1. Ja
  2. Ja, bei der Gewerbemeldestelle Deiner Gemeinde, kostet etwa 20 Euro
  3. Gewinne (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) sind wie jedes andere Einkommen auch steuerpflichtig. Du mußt jährlich eine Einkommensteuererklärung machen, selbst wenn Du ein ganzes Jahr lang keinen einzigen Kalender verakufen solltest.Wenn der Kalenderverkauf Deine einzige Einnahmequelle sein sollte, mußt Du schon sehr gut sein, um ein so hohes Einkommen zu erzielen, daß Einkommensteuer fällig wird, da es einen recht hohen Grundfreibetrag von über 8500 Euro/Jahr gibt.

Nein, man muss es nicht zwangsläufig anmelden. Es reicht vollkommen, wenn man die Nebeneinkünfte bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung angibt. Ein Gewerbe müsste er erst dann anmelden, wenn er auch verpflichtet wäre Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer abzuführen. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass er so viele Kalender verkauft, dass er über die Grenze von 17.500,- € im Kalenderjahr kommt.