Darf HVV ohne Mahnung den Anwalt einschalten wegen Forderung für zu spät abgegebene Abofahrkarte?

3 Antworten

Es werden im §286 BGB einige Ausnahmen aufgeführt, wann keine Mahnung erforderlich ist. Ob diese Ausnahmen hier greifen solltest du mit einem Anwalt beraten. Als laie scheint mir das Vorgehen der HVV gesetzmässig.


https://dejure.org/gesetze/BGB/286.html


Da dir schon ein Anwalt schreibt, wird dir hier im Forum keiner wirklich helfen können, da der Mann tiefer in der Materie und den Formulierungen drin steckt als jeder von uns.

Ich würde das selbst mit einem Anwalt besprechen, da bist du auf jeden Fall besser aufgehoben.

Wenn die Beföderungsbedingungen aussagen, daß die Abo-Karte nach Abonnementsende zurückzugeben ist, ist man bei versäumter Rückgabe automatisch in Verzug. 

Eine Mahnung ist lediglich ein freiwiliges Entgegenkommen, darauf hat man keinen Rechtsanspruch.

Bei Verzug kann der Gläubiger alle Mittel ausschöpfen, also Anwalt, Inkasso, gerichtlicher Mahnbescheid und was es da sonst noch so geben mag.