Darf Gutachter mein Smartphone behalten?

4 Antworten

Hallo,

nein das Handy ist soweit nicht anderst in den Verträgen mit der Versicherung gereglt nachwievor dein Eigentum. Das würde ich umgehend schriftlich durchsetzen indem du binnen einer "machbaren" Frist (2 Wochen) die Herausgabe des Telefon forderst. Dass die Versicherung dir das nicht zahlt ist übrigens völlig egal. Ich will mal kurz erklären: Eigentlich ist deine Kollegin die es kaputt gemacht hat dir gegenüber schadensersatzpflichtig. Sie hat sich aber dagegen versichert, sprich ihre Versicherung zahlt den Schaden. Der Einfachheit halber nimmt die Versicherung Kontakt mit dir auf. Das ändert aber nichts an den Ansprüchen gegenüber deiner Kollegin. Sie muss den Schaden bezahlen (unabhängig davon ob ihre Versicherung den Schaden für sie dann übernimmt oder nicht)!

Mia2323 
Fragesteller
 25.09.2012, 01:51

danke für die antwort, aber was soll ich denn der versicherung schriftlich schicken? eine frist geben ansonsten rechtliche wege einschalten???

gesperrter2011  25.09.2012, 01:51

Das ändert aber nichts an den Ansprüchen gegenüber deiner Kollegin. Sie muss den Schaden bezahlen (unabhängig davon ob ihre Versicherung den Schaden für sie dann übernimmt oder nicht)!

Genau so ist es !!!

D.h !!!
DerHans  25.09.2012, 09:57
@gesperrter2011

Das ist nicht richtig. Nach BGB 823 hat der Geschädigte lediglich den Anspruch, so gestellt zu werden, als ob der Schaden nicht geschehen wäre. Das begündet den Zeitwertersatz. Auch die Schädigerin braucht ncht mehr zu zahlen. Gegen einen weiteren Anspruch wird die Versicherung (auch vor Gericht) dem VN Rechtsschutz gewähren.

JaAl11  25.09.2012, 18:25
@DerHans

Danke derHans, ich war schon kurz vorm Platzen bei soviel Unwissenheit!

SgtMiller  26.09.2012, 12:44
@DerHans

@ DerHans,

genau so ist es korrekt.

DH

Nicht der Gutachter behält das Handy, sondern es gehört jetzt der Versicherung, wenn sie dich mit dem Zeitwert entschädigt hat.

Eine Haftpflichtversicherung ist kein Selbstbedienungsladen. Du sollst ja durch den entstandenen Schaden nicht besser gestellt werden, als vorher. Mit den 160 € kannst du ja bei ebay ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät ersteigern.

Mia2323 
Fragesteller
 25.09.2012, 12:28

nein kann ich eben nicht alleine bei ebay oder amazon fangen die preise bei einem gebrauchten gerät bei149 euro an bis ich das handy versteigere bin ich vielleicht bei 200.250 euro das kostet natürlich auch zeit und nerven und so viel zeit habe ich auch nicht und ob ich das gerät bekomme ist eine andere frage, naja ich finde das alles ja ein bisschen dubios,,,,, Ich möchte natürlich nicht mit einem iphone 5 ersetzt werden aber abgezockt möchte ich auch nicht werden denn mit dem 160 euro kann ich mkir nichts gleichwertiges kaufen.... und ich denke das ist nicht recht.....

DerHans  25.09.2012, 18:55
@Mia2323

Du kannst ja gegen den Schädiger klagen, um einen höheren Ersatz zu erhalten. Das bleibt dir ja immer unbenommen.

Das Smartphone ist weiter dein Eigentum, du kannst es zurück fordern. Wegen dem Geld würde ich die Versicherung fragen wo du ein gleichwertiges Smartphone für diesen Betrag erhältst. Oder du bietest an das der Versicherer dir anstatt Geld ein gleichwertiges Handy übergibt.

Ursusmaritimus

Mia2323 
Fragesteller
 25.09.2012, 02:09

Und wie soll ich es zurückfordern? Jedesmal wenn ich bei der versicherung anrufe meinen sie sie versuchen es zu regeln das ich mein handy zurück bekomme aber ist bis jetzt nichts passiert... das geht jetzt schon seit wochen so...

JaAl11  25.09.2012, 18:29

Das Smartphone ist weiter dein Eigentum

Falsch, mit der Erstattung des Zeitwertes geht das Handy in den Besitz der Versicherung über. Es sei denn, die Zahlung des Geldes stellt den Reparaturwert dar, dann bleibt das Handy im Besitz des Anspruchsteller.

Durch die Regulierung des Schadens wird man nunmal nicht besser gestellt als vor dem Schaden. Und das wäre bei dr Bezahlung des Zeitwertes und den Rückversand des Handy aber der Fall. Außerdem soll so Versicherungsbetrug verhindert werden.

Ursusmaritimus  26.09.2012, 05:32
@JaAl11

Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit der Annahme des Erstattungsangebotes, (Zeitwert) auch bei der Festlegung des Zeitwertes muss die Versicherung die "Kaufmöglichkeit" zu diesem Preis belegen. Versicherungsbetrug kann durch die Seicherung der physikalischen Adresse des Handys verhindert werden.

Ursusmaritimus

DerHans  26.09.2012, 09:47
@Ursusmaritimus

Wer das Geld der Vesicherung annimmt, hat auch das Angebot angenommen. Sonst muss man auch die Regulierung als unzureichend zurück weisen und eben klagen (gegen den Schädiger)

RebeccaB95  20.08.2015, 16:52
@DerHans

Der Punkt ist aber, dass sie das Angebot vorliegend ja gar nicht annehmen möchte! Ihr erklärter Wille fehlt doch.

Dir steht die Zahlung des Reparaturwertes oder der Zeitwert (wenn dieser geringer als der Reparaturwert ist) zu. Sobald dir der Zeitwert gezahlt wurde, geht das Handy in den Besitz der Versicherung über. Dies ist so, da du durch den Schadensfall nicht besser als vor dem Schaden gestellt werden sollst. Bekommst du also Gel dund Handy, hast du ja mehr als vor dem Schaden. Außerdem beugt man so den Versicherungsbetrug vor (hier darfst du gern den Betrügern von früher danken, die sind daran schuld).

Leider schreibst du nicht was es für ein Smartphone ist, ich finde im Netz genug Vertragsfreie Smartphones neu unter 160 €.