Darf eine Wohnung im Zweifamilienhaus befristet vermietet werden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
jedoch habe ich jetzt (ausschließlich) auf einer Internetseite eines Mietervereins gelesen, dass es eben nicht gilt für Gebäude, welche nicht mehr als zwei Wohnungen haben.

Gib doch mal den Link an.

Im BGB § 575 sind die Bedingungen für eine Befristung festgelegt. Das diese nicht für Gebäude mit nur 2 Wohnungen gelten steht da nicht.

fx8350 
Fragesteller
 20.05.2022, 21:44

Wusste nicht ob Links erlaubt sind: https://blog.vermieterverein.de/mietvertrag-zeitliche-befristung-kuendigung steht dort weiter unten und hat mich irritiert

anitari  21.05.2022, 08:21
@fx8350

Das ist schlicht falsch was da steht. Liegt einer der 3 Gründe laut § 575 vor kann auch ein Mietvertrag in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen befristet werden.

fx8350 
Fragesteller
 21.05.2022, 09:26
@anitari

Ok, danke. Dachte ich mir.

Ich kenne kein Gesetz, nach welchem im 2FH ein befristeter Mietvertrag nicht zulässig wäre. Wenn die Befristung korrekt begründet ist, läuft der MV mit Ablauf der Befristung aus. 573a BGB kann hier m. E. nicht zur Anwendung kommen.

fx8350 
Fragesteller
 21.05.2022, 09:58

So hatte ich es auch verstanden. Nur diese Quelle hatte mich irritiert. Und ich meine sogar, dass ich es so ähnlich auf einer Website einer Anwaltskanzlei gelesen habe, nur die finde ich nicht mehr.

Beim 2-Familienhaus, sofern der Eigentümer mit darin wohnt, gilt zusätzlich zur gesetzlichen Kündigungsfrist bzw. einem Zeitmietverhältnis:

§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters. (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf.

fx8350 
Fragesteller
 20.05.2022, 21:47

Ich habe hierzu eben gelesen, dass eine Befristung nicht möglich ist: https://blog.vermieterverein.de/mietvertrag-zeitliche-befristung-kuendigung siehe weiter unten. Aber eben nir dort.

Zu der Kündigung 573a: Soweit ich es generell verstanden habe, schließt ein befristeter Mietvertrag ein ordentliches Kündigungsrecht für den Zeitraum aus. Das gilt wohl auch für das Sonderkündigungsrecht.

Das wäre aber auch ok, sofern es jetzt nicht stimmt, dass eine Befristung im Zweifamilienhaus ausgeschlossen ist

albatros  21.05.2022, 09:57
@fx8350

So sehe ich das auch.

fx8350 
Fragesteller
 21.05.2022, 10:42
@albatros

Sofern die Mieter die Befristung "überlesen" haben oder das ignorieren, dürfte man aber auch erst nach Ablauf der Befristubg kündigen. Oder könnte man zur Sicherheit nochmal ordentlich zum Ende der Frist kündigen (nach 573a)? Ich gehe mal davon aus, dass das nicht möglich ist.

albatros  21.05.2022, 11:00
@fx8350

Nein, da gibt es keine Kündigung sondern eine Räumungsklage. 573a ist hier nicht anwendbar

fx8350 
Fragesteller
 21.05.2022, 16:42
@albatros

Das stimmt wohl. Die Mieter können sich ja mindestens 4 Monate vorher melden und prüfen, ob der Befristungsgrund noch vorliegt. Wenn nichts kommt und die Mieter ziehen nicht aus, muss dann geklagt werden.

Sowas ist nicht so schön...

anitari  21.05.2022, 08:24

Darum geht es in der Frage doch gar nicht. Es geht um eine Befristung. Diese soll, laut der Quelle der/des FS, bei sog. Einliegerwohnungen nicht zulässig sein. Was natürlich Unsinn ist.

fx8350 
Fragesteller
 21.05.2022, 09:57
@anitari

Richtig gelesen. 👍