Abschreibung Steuer?
Ich habe ein Zweifamilienhaus wobei die Einliegerwohnung vermietet ist. Kann ich nun die AfA für das gesamte Haus in meiner V+V Anlage ansetzen oder nur den Teil, der auf die Wohnung entfällt?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Steuererklärung, Wirtschaft und Finanzen
Die selbstgenutzte Wohneinheit dient nicht der Einkünfteerzielung, folglich kann sie auch nicht Teil der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sein.
Bei der AfA ist der Bodenanteil herauszurechnen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Natürlich nur den Teil, der auf die vermietete Fläche entfällt. Der Rest ist Privatsache .
kevin1905
bestätigt
Von
Experte
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Steuererklärung, Wirtschaft und Finanzen
Nur den Teil, der auf die vermietete Wohnung entfällt.
wikinger66
24.05.2022, 13:32
So ist es