Abschreibung Steuer?

3 Antworten

Die selbstgenutzte Wohneinheit dient nicht der Einkünfteerzielung, folglich kann sie auch nicht Teil der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sein.

Bei der AfA ist der Bodenanteil herauszurechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Natürlich nur den Teil, der auf die vermietete Fläche entfällt. Der Rest ist Privatsache .

Von Experte kevin1905 bestätigt

Nur den Teil, der auf die vermietete Wohnung entfällt.

wikinger66  24.05.2022, 13:32

So ist es