Zweifamilienhaus jetzt Asylbewerberheim in einer Wohnung

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Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen jedenfalls aufgrund einer Überbelegung einer Wohnung erhebliche Belästigungen für die Mitbewohner im Haus aus, so kann diese verlangen, dass diesem misslichen Zustand ein Ende bereitet wird. Eine Unzumutbarkeit im Rahmen einer Überbelegung von Wohnraum hängt in erster Linie vom Verhältnis der Zahl der Räume zur Zahl der Wohnungsbenutzer ab. Ergänzend kann dabei auch auf die Überbelegungsverbote nach den Wohnungsaufsichtsgesetzen in einzelnen Ländern zurückgegriffen werden. Nach dem hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz müssen beispielsweise mindestens 9 m² Wohnfläche pro Peron zur Verfügung stehen.

Die Rechtsprechung orientiert sich an dem Richtwert von zwei Personen pro Zimmer, wobei pro Person mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche für Erwachsene sowie für jedes Kind bis zu 6 Jahren 6 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen.

Beispiel:

Überbelegung bei 8 Personen auf 57 Quadratmetern Die Benutzung einer 57 Quadratmeter großen Wohnung durch zwei Erwachsene und 6 Kinder stellt eine Überbelegung dar (BayObLG, Entscheidung v. 14.9.1983, ReMieT 8/82, NJW 1984 S. 60).

Grundsätzlich ist gegen eine Aufnahme von Asylbewerbern in eine Miet-Wohnung nichts einzuwenden - eine entsprechende Vermietungsbefugnis des Sondereigentümers besteht jedenfalls. Selbst eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, nach der die Eigenart des Bauwerks als gutes Wohnhaus zu wahren sei, schließt eine solche nicht aus (BayObLG, Entscheidung v. 28.11.1991, 2Z BR 133/91, NJW 1992 S. 917). Eine Nutzungsuntersagung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn stärkere Störungen zu befürchten sind, als bei einer normalen Vermietung.

Nein, der VM hätte sie nicht informieren müssen. Kein VM muss seinem Mieter darüber Rechenschaft ablegen, an wen er vermietet.

Frage: Gehoert das Haus dir?? Bist du derjenige, der die neuen Mieter aussucht?

Es gibt ein Haus. In diesem Haus gibt es zwei Wohnungen. Du hast eine davon gemietet. An wen andere Wohnungen vermietet werden, das ist allein Sache des Vermieters, da hast du keinerlei Recht mitzureden.

Und nebenbei ... wenn dich diese Leute stoeren .. es sind Leute, die zuhause in Gefahr sind. Kannst du dir das vorstellen? Kannst du dir vorstellen, dass diese Leute zuhause Angst um ihr Leben haben muessen? Sie versuchen, etwas Schutz zu finden, unser Staat hat ihnen hier erst mal ein Dach ueber dem Kopf gegeben. Und daran stoerst du dich? Willst du die Leute irgendwo wie Tiere in einen Stall sperren? Was stellst du dir vor?

Ich bin dafür das Asylbewerber gerade bei uns in Deutschland in die Wohnsituation integriert werden. Aber dann sollen Sie auch den Raum bekommen, den ein deutscher Bürger hat. Selbst einem Hund stehen rechtlich mehr qm zu als den Asylbewerbern. Es geht mir hier darum, dass so viele Menschen auf einen Raum gesperrt werden. Und das man als Mieter dazu doch auch Rechte hat, wenn es zu laut wird. Zudem gehe ich davon aus, dass die Vermieter nun meine Mutter vor die Tür setzen um dann noch mehr Asylbewerber aufnehmen zu können. Ich bin durchaus informiert wie grausam es anderen Menschen in anderen Ländern geht und finde sie sollten in Deutschland eine gute und schöne neue Chance bekommen. Die Vormieter sind übrigens auf Grund von extremer Schimmelbelastung ausgezogen. Das wurde nicht behoben. So konnte sich der Vermieter die Renovierung sparen.

@CM1976

Bfavo! Sie han die Situation jetzt erkannt und begriffen, worum es geht. Ihr Mutter sollte dem Vermieter einen Deal anbieten und gegen Zahlung von € 30.000 ausziehen! So wäre gelich drei partein geholften, der Frau Mama, den armen Asylanten und dem cleveren Vermieter..

hätte sie nicht vorher vom Vermieter darüber informiert werden müssen, da dies ja nun eine erhebliche Veränderung der Wohnverhältnisse ist.

Natürlich nicht. Seit wann muss der Vermieter die anderen Mieter fragen, an wen er vermieten darf? Das wäre ja noch schöner...

Kann Sie irgendwelche Schritte einleiten.

Wogegen und weswegen?

Und wie ist es mit einer Mietkürzung gerade auch auf Hinsicht, das 12 Personen in einer so kleinen Wohnung sicherlich zu mehr Lärmbelästigung führen als vorher.

WENN das so sein sollte und beweisbar ist, DANN ist evtl. eine Mietkürzung möglich. Aber offensichtlich ist das ja nicht so...

Schockierender Weise scheinen für Asylbewerber tatsächlich nur 4-6 qm pro Person rechtens zu sein. Ich finde dies menschenunwürdig.

Nun, ich tippe mal, dass die Zustände, vor denen sie geflohen sind, weitaus menschenunwürdiger waren. Wenn ´Du Dir also um sie Sorgen machst, solltest Du froh sein, dass sie hier untergekommen sind...

@ CM1976

hätte sie nicht vorher vom Vermieter darüber informiert werden müssen, da dies ja nun eine erhebliche Veränderung der Wohnverhältnisse ist.

Warum muss der Vermieter allen Mieter mitteilen, dass er eine Wohnung vermietet?

Was hat das damit zu tun, dass es Asylbewerber sind und 12 Personen? Es soll auch Deutsche Großfamilien geben, die viele Kinder haben.

Viel interessanter wäre doch die Frage, ob man überhaupt eine Wohnung in einem Haus einfach als Asylbewerberunterkunft vermieten kann. Bräuchte man dafür nicht eine Sondergenehmigung?

Das letzte verstehe ich nicht ganz. Ich dachte immer, Asylbewerber sind auch Menschen. Wie kommst du auf Sondernutzung? Ist das abhaengig davon, wo die Mieter herkommen, welche Hautfarbe sie haben usw?
Wenn ich in der Wohnung Schweine zuechten wuerde, dann waere das miit Sicherheit eine Sondernutzung. Aber wenn da ganz schlicht und einfach an Menschen vermietet wird? Ich hoere schon den Aufschrei, wenn jemand aus Muenchen in Berlin eine Wohnung mieten will und gesagt bekommt, dass man fuer Bayern aber erst eine SOndergenehmigung einholen muss.