Zweitwohnsteuer bezahlen?
Hallo,wir haben dieses Jahr ein Zweifamilienhaus gekauft.Das Haus ist Ein Gebäude mit innenliegender Wohnung.Grösse der Hauptwohnung ca.170 qm,die andere 55 qm. Die zwei Zimmerwohnung wurde vom Vorbesitzer vermietet,und somit befindetet sich auch für diese 2 Zimmerwhng.ein eigener Stromzähler den ich auch bezahlen muss. Die wohnung ist momentan nicht weitervermietet,sondern wir nutzen die Räume für Umzugskartons die noch gefüllt sind und benutzen die Küche da unsere neue Küche im Hauptwohnungsteil noch nicht fertig ist. Nun möchte ich aber keine Zweitwohnungsteuer bezahlen,weil die Wohnung ja in meinem Haus ,eine Zimmertür weiter ist,und ich sowiso schon Grundsteuer zahle.Den Stromzähler wollte ich auch enfernen lassen,da ich den ja nicht mehr benötige,und dann alles auf dem Hauptzähler laufen lasse. Ich weiss jetzt noch nicht einmal ,ob ich die Wohnun vermieten möchte,oder zu meiner Wohnung mit reinnehme. Es existiert nur eine Hausnr.vom Haus,und das währe ein gemeinsamer Haupteingang. Was macht überhaupt ein einfamilienhaus zum zweifamilienhaus?
4 Antworten
Da sollte gar keine Zweitwohnungsteuer fällig werden. Zweitwohnsitz bedeutet m.W. nach, dass man tatsächlich einen abweichenden Zweitwohnsitz haben muss. Das sollte in Deinem Fall nicht so sein, da es sich um ein und das selbe Objekt handelt.
Kommen wir erstmal zur Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus:
Ich vermute nach Deiner Schilderung, daß es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung handelt. Das wäre eine weitere Variante, die sogar die häufigste bei dieser qm-Verteilung ist.
Ich schätze mal, daß die kleinere Wohnung bei dem Haustyp nicht mal obligat war, sondern es sich um einen ausgebauten Dachboden handelt.
Wichtig für die Einliegerwohnung ist EIN Eingang und ein nicht so typisches Treppenhaus, wo dann praktisch 2 gleichwertige Wohnungen abgehen. Ein Treppenhaus darf aber sein. Wichtig ist das Konzept des Hauses.Und bei einer Einliegerwohnung wird i.d.R. nur eine einfacherere Wohnungstür akzeptiert(also nicht mit zig Sicherheitsschlössern....
Wenn Ihr die Wohnung weiter vermieten solltet, brauchst Du für diese kleine Wohnung nicht in jedem Fall eine extra Haftpflichtversicherung, da Einliegerwohnungen häufig in der Privathaftpflicht enthalten sind, muß aber oft gemeldet werden und kostet gelegentlich auch einen Zusatzbeitrag.
Zur Zweitwohnungssteuer:Gemeinden handhaben das i.d.R. unterschiedlich und versuchen gerne auch aus einer Einliegerwohnung eine extra Wohnung zu deklarieren. Ob das juristisch in Ordnung ist, weiß ich aber nicht.
Es gibt Hausbesitzer, die das Problem so lösen, indem sie statt Wohnungstüren dann kurzerhand Zimmertüren ohne Sicherheitsschloss einbauen und damit die Abgrenzung völlig auflösen. Auch die Entfernung des Zählers wäre ein klares Indiz der Zusammenlegung beider Wohnungen.
Falls Du die Wohnung jedoch weiter dauerhaft vermietest, entfällt Zweitwohnungssteuer ohnehin.
Kommen wir zum letzten Punkt der Grundsteuer:
Häufig übernimmt das Finanzamt einfach die Daten des Vorbesitzers und Ihr zahlt die Grundsteuer einfach in bisheriger Höhe weiter.
In Zeiten klammer Kassen verschicken Finanzämter aber bei einem Hausverkauf auch häufig neue Besitzerfragebögen, um zu schauen, ob sie die Grundsteuer wegen Modernisierungen, Wohnflächevergrößerungen... nicht erhöhen können.
Ich habe den Eindruck, daß da Einfamilienhäuser ohne abgetrennte Wohnung günstiger sind, weiß! es aber nicht, da ja die Berechnungsgrundlagen der Finanzämter nicht offen zugänglich sind.
Am besten lauft Ihr höchstwahrscheinlich, wenn das Finanzamt keine neue Erhebung macht, weil jede Modernisierung..... zu einer Erhöhung der Grundsteuer führt.
Das hat mit ZWeitwohnungssteuer überhaupt nichts zu tun. Du zahlst Grundsteuer für das Haus und beim Finanzamt wird das wohl als 2-Familienhaus geführt. Du kannst natürlich den Stromzähler usw. entfernen (der natürlich auch überhaupt nichts mit Grundsteuer oder Zweitwohnungssteuer zu tun hätte), ist aber wenig sinnvoll, wenn du nicht weißt ob du ggf. nicht doch wieder weitervermietest. denn wenn du vermietest bräuchstest du diesen zähler ob gescheit abrechnen zu können.
Du muss wahrscheinlich zum Grundbuchamt gehen und dann einen Antrag stellen, damit das geändert wird. Auch wenn Du das auf einen Zähler laufen lassen willst, muss das erst umgeschrieben werden.