Zweitwohnsteuer bezahlen?

4 Antworten

Da sollte gar keine Zweitwohnungsteuer fällig werden. Zweitwohnsitz bedeutet m.W. nach, dass man tatsächlich einen abweichenden Zweitwohnsitz haben muss. Das sollte in Deinem Fall nicht so sein, da es sich um ein und das selbe Objekt handelt.

Kommen wir erstmal zur Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus:

Ich vermute nach Deiner Schilderung, daß es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung handelt. Das wäre eine weitere Variante, die sogar die häufigste bei dieser qm-Verteilung ist.

Ich schätze mal, daß die kleinere Wohnung bei dem Haustyp nicht mal obligat war, sondern es sich um einen ausgebauten Dachboden handelt.

Wichtig für die Einliegerwohnung ist EIN Eingang und ein nicht so typisches Treppenhaus, wo dann praktisch 2 gleichwertige Wohnungen abgehen. Ein Treppenhaus darf aber sein. Wichtig ist das Konzept des Hauses.Und bei einer Einliegerwohnung wird i.d.R. nur eine einfacherere Wohnungstür akzeptiert(also nicht mit zig Sicherheitsschlössern....

Wenn Ihr die Wohnung weiter vermieten solltet, brauchst Du für diese kleine Wohnung nicht in jedem Fall eine extra Haftpflichtversicherung, da Einliegerwohnungen häufig in der Privathaftpflicht enthalten sind, muß aber oft gemeldet werden und kostet gelegentlich auch einen Zusatzbeitrag.

Zur Zweitwohnungssteuer:Gemeinden handhaben das i.d.R. unterschiedlich und versuchen gerne auch aus einer Einliegerwohnung eine extra Wohnung zu deklarieren. Ob das juristisch in Ordnung ist, weiß ich aber nicht.

Es gibt Hausbesitzer, die das Problem so lösen, indem sie statt Wohnungstüren dann kurzerhand Zimmertüren ohne Sicherheitsschloss einbauen und damit die Abgrenzung völlig auflösen. Auch die Entfernung des Zählers wäre ein klares Indiz der Zusammenlegung beider Wohnungen.

Falls Du die Wohnung jedoch weiter dauerhaft vermietest, entfällt Zweitwohnungssteuer ohnehin.

Kommen wir zum letzten Punkt der Grundsteuer:

Häufig übernimmt das Finanzamt einfach die Daten des Vorbesitzers und Ihr zahlt die Grundsteuer einfach in bisheriger Höhe weiter.

In Zeiten klammer Kassen verschicken Finanzämter aber bei einem Hausverkauf auch häufig neue Besitzerfragebögen, um zu schauen, ob sie die Grundsteuer wegen Modernisierungen, Wohnflächevergrößerungen... nicht erhöhen können.

Ich habe den Eindruck, daß da Einfamilienhäuser ohne abgetrennte Wohnung günstiger sind, weiß! es aber nicht, da ja die Berechnungsgrundlagen der Finanzämter nicht offen zugänglich sind.

Am besten lauft Ihr höchstwahrscheinlich, wenn das Finanzamt keine neue Erhebung macht, weil jede Modernisierung..... zu einer Erhöhung der Grundsteuer führt.

Das hat mit ZWeitwohnungssteuer überhaupt nichts zu tun. Du zahlst Grundsteuer für das Haus und beim Finanzamt wird das wohl als 2-Familienhaus geführt. Du kannst natürlich den Stromzähler usw. entfernen (der natürlich auch überhaupt nichts mit Grundsteuer oder Zweitwohnungssteuer zu tun hätte), ist aber wenig sinnvoll, wenn du nicht weißt ob du ggf. nicht doch wieder weitervermietest. denn wenn du vermietest bräuchstest du diesen zähler ob gescheit abrechnen zu können.

Du muss wahrscheinlich zum Grundbuchamt gehen und dann einen Antrag stellen, damit das geändert wird. Auch wenn Du das auf einen Zähler laufen lassen willst, muss das erst umgeschrieben werden.