Darf eine Versicherung mein Handy einziehen?

11 Antworten

Ja, aber du brauchst es nicht einsenden. Da geht man zu einer Versicherungsargentur der betroffenen Gesellschaft und lässt es begutachten.

Apolon  26.08.2017, 08:17

Eine Versicherungsagentur hat nicht die Möglichkeit die Schadensursache nachzustellen und zu prüfen, ob sich der Schaden wie in der Schadensmeldung beschrieben wurde, zugetragen haben kann.

Dies wird in einem speziellen Laber der Versicherungswirtschaft überprüft.

Ja, die Versicherung darf dein Handy anfordern um zu prüfen, ob eine Reparatur möglich ist und auch, ob der Schaden wie geschildert entstanden sein kann

@Keevin23999,

wenn du auf eine Erstattung der Versicherung verzichtest, musst du es nicht einschicken.

Ansonsten, hat der Versicherer das Recht eine Prüfung zu unternehmen, ob der Schaden wie er geschildert wurde, sich auch tatsächlich so zugetragen haben kann.

Und dies ist nur möglich, wenn du ihm dein Handy zuschickst.

Beachte: ich möchte dir jetzt nichts unterstellen, aber gerade bei Handyschäden gibt es sehr viele Schadensmeldungen die sich in dieser Form nie zugetragen haben (Versicherungsbetrug).

Gruß Apolon

qugart  28.08.2017, 13:23

Das ist doch Käse. Eine Begutachtung nur vor Ort bei der Versicherung ist nicht rechtens. Dafür haben die Versicherer eben auch die Gutachter.

Apolon  28.08.2017, 13:26
@qugart

Ach so du bist der Auffassung, dass der Gutachter des Versicherers den Kunden aufsucht um in seiner Wohnung das Handy zu überprüfen?  Wie soll dies geschehen? 

Ich bin auf deine Vorschläge gespannt!

Um die Reparatur bezahlt zu bekommen muß du der Versicherung die Gelegenheit geben das Handy zu prüfen. Du kannst ja alle Daten sichern und das Handy in den Lieferzustand versetzen, dann sind deine Daten sicher. Bei dem Betrag spekulieren die darauf das du wegen der komplizierten Abwicklung auf die Kostenübernahme verzichtest. Deine Entscheidung.

Mach der Versicherung schriftlich den Vorschlag, dass sie gerne jmd bei dir vorbei schicken dürfen zur Begutachtung, du aber dein Handy, wegen der, sich darauf befindlichen Daten, nicht verschicken möchtest.

Kostentenvoranschlag liegt ja vor, wie du schreibst, von daher ist eigentlich klar, dass die Reparatur gemacht werden kann.

Wenn du Rechtsschutz VS hast, geh zum Anwalt... dann darf die Haftpflicht später auch noch zusätzlich deine Anwaltskosten tragen ;)

Apolon  26.08.2017, 08:11

Falsch - dann wird der Versicherer die Zahlung verweigern, da der Geschädigte ihm nicht die Möglichkeit gibt eine Prüfung vorzunehmen, ob sich der Schaden auch tatsächlich wie geschildert zugetragen haben kann.

Und da macht auch kein RA etwas.

KarlDallaS  26.08.2017, 09:23
@Apolon

Der Geschädigte lässt eine Begutachtung doch zu. Lediglich will er das vor Ort durchführen lassen und nicht das Handy einschucken. Es geht sehr viel Post verloren in Deutschland. Risiko zu hoch ! Die V. kann einen Sachverständigen im Außendienst schicken ! 

Da hilft ein RA 100%