Darf eine Verkäuferin mit einem Dieb „kämpfen“?

10 Antworten

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[...] Wenn sie angegriffen werden oder eine Straftat beobachten, dann dürfen sie nach dem Jedermann-Festnahmerecht (nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung, StPO) einen Täter festnehmen bis die Polizei eintrifft und dessen Personalien klären. Der Gesetzestext drückt das so aus: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."

Natürlich dürfen sie das, und dass ist auch gut so. Warum er gestohlen hat ist vollkommen egal. Wahrscheinlich dürfen sie ihn wenn es notwendig ist sogar fesseln, bis die Polizei da ist.

Ja, durften sie. Und darfst du auch. Wenn du jemand bei einer Strafttat siehst, kannst du ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Ja das düfen sie. Das darfst auch du. Jeder ist dazu berechtigt, wenn er jemanden bei einer Straftat auf frischer Tat ertappt, eine Vorläufige Festnahme durchzuführen. Wenn er versucht zu fliehen oder aggressiv ist, dann darf er notfalls auch gefesselt oder eingesperrt werden. Greift er den Festnehmenden an, dann darf auch unter Anwendung von Gewalt festgehalten werden.

Allerdings ist nicht jedes Mittel Recht. Es muss immer verhältnismäßig sein, sonst kann sich das Blatt sehr schnell wenden und man sitzt am Ende selbst auf der Anklagebank.

Ja sie dürfen die Person solange an dem Platz festhalten bis die Polizei kommt.

Still  10.02.2018, 20:37

Nein, sondern so lange, bis die Identität geklärt ist.

Hairgott  10.02.2018, 20:39
@Still

Die Polizei sollte dafür an Ort und Stelle sein.

Der Gesetzes Ausschnitt steht schon irgendwo auf der Seite ;)