Verurteilung nur weil jemand behauptet ich hätte was gestohlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was mich an deiner Geschichte wundert, ist, dass die dir unbekannte Frau deine Personaldaten hatte,  um dich damit bei der Polizei anzuzeigen. 

Und erst als du bei der Polizei warst, tauchte plötzlich die Anzeige auf.

Kannst du die Unklarheiten beseitigen?

ronnyarmin  08.01.2016, 18:17

Ich habe mir deine berechtigte Frage so beantwortet, dass die Ladendetektivin (?) anscheinend Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatte, und durch das Auftauchen der Fragestellerin auf der Polizeiwache dieser die vermeintliche Tat zugeordnet werden konnte.

furbo  08.01.2016, 18:21
@ronnyarmin

Möglich wäre es. Zumindest müsste aber feststehen, dass überhaupt etwas bestimmtes  entwendet wurde. 

Auf blauen Dunst "...Die hat was geklaut, aber was es ist, weiss ich nicht..." nimmt keine Polizei eine Anzeige auf.

MariaSt 
Fragesteller
 08.01.2016, 18:29

ja es stand die Anzeige gegen unbekannt im Raum und die Beschreibung passte auf mich als ich dann bei der wache war.ich war die Frau die in der Anzeige gemeint war das kristalliner e sich heraus

furbo  08.01.2016, 18:35
@MariaSt

Wurde denn mitgeteilt, was du geklaut haben sollst?

FachGoldAnwalt  08.01.2016, 19:30
@furbo

Das ist in dem Fall total unwichtig, was angeblich entwendet worden sein soll.

Wichtig ist die Beweislage.

Für mich wäre interessant, wie die Sicherheitsmitarbeiterin auf die Frage des Polizisten ( wenn die Anzeige persönlich erfolgte ) antwortete, warum sie die "Täterin" nicht festgehalten hat?

derdorfbengel  16.01.2016, 21:34
@FachGoldAnwalt

Hoffentlich bist Du kein Anwalt im realen Leben...

Es gibt lediglich die Aussage der Frau das Du etwas gestohlen hast, was Du bestreitest. Ihre Aussage wird letztlich nicht ausreichen.

Du kannst damit rechnen daß das Verfahren von der Staatsanwaltschaft  eingestellt wird.

MariaSt 
Fragesteller
 08.01.2016, 17:08

das klingt ja sehr über zeugt.ich muss zugeben das ich mich auch etwas eingeschüchtert gefühlt habe von der Polizei weil ich es auch schriftlich gesehen habe das ich beschuldigte bin.die sagte n auch wenn ich zugebe dann ist das besser für mich als abzustreiten.ja also ich warte im Moment .bekomme ich denn bescheid wie eine Ermittlung ausgeht ???

Artus01  08.01.2016, 17:16
@MariaSt

die sagte n auch wenn ich zugebe dann ist das besser für mich als abzustreiten

Genau wegen solchem Mist geht man auch nicht zur polizeilichen Vernehmung, man muß es nämlich nicht.

Es gibt nun 3 Möglichkeiten wie es weiter geht.

1.

Der Staatsanwalt schreibt Dir das er das Verfahren ein gestellt hat.

2.

Du erhältst einen Strafbefehl.

3.

Du erhältst eine Anklageschrift.

In den Fällen 2 + 3 solltest Du, wenn Du absolut sicher bist nichts gestohlen zu haben, einen Anwalt aufsuchen.

MariaSt 
Fragesteller
 08.01.2016, 17:26

gut ok

FachGoldAnwalt  08.01.2016, 19:37
@MariaSt

Erstmal hat Artus recht, dass die Polizei quasi immer schnell einen Täter haben und das Ermittlungsverfahren möglichst schnell und lückenlos abschließen möchte.

Polizisten sind nie so objektiv wie ein Richter.

In dem Fall wird aber weder eine Anklage, noch ein Strafbefehl erlassen. Und für so eine klare, schnell aufzuklärende Sache bedarf es keines Rechtsanwalt.

Die Sicherheitsmitarbeiterin/die Justiz muss die Schuld der Fragestellerin beweisen. Umgekehrt muss die Fragestellerin nicht ihre Unschuld rechtfertigen.

Im Übrigen sollte man, wenn, dann vor einem Richter etwas zugegeben. Nie vor der Polizei. Und überall kann man zur Sache schweigen. Auch vor Gericht.

Man muss nichts zugegeben, was man nicht getan hat. Typisch Polizei.

Die Polizei beschuldigt dich nicht.

Die Frau, der du den Inhalt deiner Tasche nicht zeigen wolltest, hat dich beschuldigt, einen Diebstahl begangen zu haben. Das hatte sie dir ja auch schon gesagt. Aus unbekannten Gründen hatte sie einen Verdacht gegen dich. Und jetzt ermittelt die Polizei.

Du bist eben nicht verurteilt, wie du in deiner Frage geschrieben hast (wie kommst du darauf?), sondern eine Tatverdächtige.

Die Verdächtigung hättest du an Ort und Stelle ausräumen können. Dann würdest du nicht mehr als Beschuldigte angesehen.

Nun musst du die Ermittlung auf dich zukommen lassen. Wenn du nichts gestohlen hast, kennst du das Ergebnis jetzt schon: Du wirst nach Abschluss keine Beschuldigte mehr sein.

Zu deinem Verständnis solltest du dich über die Bedeutung der Begriffe Tatverdächtiger, Beschuldigung und Verurteilung informieren.

MariaSt 
Fragesteller
 08.01.2016, 18:09

danke

FachGoldAnwalt  08.01.2016, 19:16

In der Frage steht nichts von "verurteilt".

ronnyarmin  09.01.2016, 01:40
@FachGoldAnwalt

In der Überschrift stehts, die gehört doch mit zur Frage.

Sofern man dir nichts nachweisen kann, wirst du kaum Probleme bekommen.

Ermittlung heißt ja nicht, dass die glauben zu wissen dass du es warst, sondern es wird geprüft ob es denn sein kann bzw. ob die Anschuldigungen gerechtfertigt sind.

Falls die Frau dich aber angeschwärzt hat und du denkst es wäre mit voller Absicht gewesen, kannst du ein Verfahren wegen Verleumdung einleiten.

MariaSt 
Fragesteller
 08.01.2016, 16:12

die sagen aber ich bin beschuldigte

FachGoldAnwalt  08.01.2016, 20:03

Verleumdung ist etwas anderes. Falsche Verdächtigung wäre richtig.

Wenn dann leitet die Justiz ein Verfahren ein. Die Fragestellerin kann nur darauf hinwirken.

Also erstmal ist das in meinen Augen Belästigung wenn dich eine Frau einfach fragt, ob sie in deine Tüte gucken kann, und dich dann noch des Diebstahls beschuldigt, ohne irgendwelche Beweise zu haben. Und 2. Wenn sie nicht einaml wissen was gestohlen ist, was wollen die dann machen. Das ist so, als ob man einen Mord ohne Leiche untersucht. Wahrscheinlich wird es so ablaufen, dass sie herausfinden, was gestohlen wurde, und es nicht in deinen Einkaüfen gefunden wird. 

PS: Ich denke du hast dich richtig verhalten

FachGoldAnwalt  08.01.2016, 20:06

Im Strafgesetzbuch gibt es keine Belästigung. Nur die starke Belästigung in Form der Nachstellung ( stalking ) nach § 238 StGB .

Es reicht als Beweis wenn die Detektivin gesehen hat, wie ein Kunde etwas einsteckt und beim erfassen der Kundin die gestohlene Ware auch tatsächlich in ihren Sachen gefunden wird.

CryingChaos  27.07.2016, 00:18
@FachGoldAnwalt

Erstmal: Danke für die Info. Ich hab jetzt nicht vielmehr Ahnung vom Gesetz als der Durchschnittsbürger.

Aber ist es ja nur die Rede von einer Frau und nicht von einer Detektivin